Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

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- 1738 September 30. Das österreichische Aerar verpachtet der Gemeinde Balzers die „Schloß Gutenber- gischen Güterund Appertinentien" auf 10 Jahre um jährliche 500 fl. Jedes Mal Acker soll jährlich mil 4 Fuder, die Weinberge mit 12 Fuder Dünger versehen werden. Steuern und Lasten hat Balzers zu tragen. Kopie im Balzner G.-A. ' s258 1758 Oktober 26. Die Gemeinde Ruggell beschließt, daß die er- stellte Mühle stets eine Gemeindemühle bleibe. Jedes Haus soll für das Mühlerecht 10 fl. bezahlen. Die jähr- lichen Kosten sollen nicht aus die Steuer, sondern auf die Häuser umgelegt werden, ebenso soll der Nutzen ausgeteilt werdeu. Kopie im Ruggeller G.-A. (19). s259 1739. Das fürstliche Oberamt in Vaduz bestraft einige Triesen- berger wegen widerrechtlichen Auftriebes von Ziegen in die Vaduzer Alpen. Orig. im Archiv der Vaduzer Alpgenossenschaft. s269 1759 Juli 23. Gemeindebeschluß von Vaduz. Wer eine Weibsperson außer der Gemeinde heiraten will, muß nachweisen, daß sie wenigstens 150 fl. Vermögen hat, und 40 fl. Einkauf zahlen. Ist dieselbe vom Auslande, so muß sie 300 fl. Vermögen haben, uud der Einkauf 60 fl. betragen. Original im Vaduzer G.-A. s261 17K9 Februar 6. Fürst Wenzel von Liechtenstein befreit die Gemeinde Schellenberg auf ihr Ansuchen gegen Be- Zahlung von 500 fl. vom Mühlezwang (bisher waren die Schellenberger an die herrschaftliche Mühle zwischen Schaan und Vaduz gebunden). Demnach können sie künftig im Land und außer Lands, wo sie wollen, ihr Getreide mahlen, ihren „Fesen röllen oder gerben", und ihren Hanf und Flachs reiben lassen. Orig.-Perg. mit dem fürstlichen Oberamtskanzleisiegel, mit dem Siegel des Rentmeisters Benedikt Backh, und dem Siegel des Landvogtes Franz Karl Grillat im Schellen- berger G.-A. 
(16). s2«2 1761 Juni 25. Vergleich zwischen Mauren und Eschen wegen des Weidganges im Eschner- und Maurerried und wegen der Waldmarken im Maurerberg und Bürschwald. (Vgl. auch Urkunde vom Jahre 1425.) Landvogt und fürstl. Rat Franz Karl von Grillat ist Obmann der Kommission.
	        

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