Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

147 — 2500 fl. seien durch den Rentmeister aus den Rentamtsge- fallen zu erlegen. Alte Kopie im Schaaner G.-A. (86). s198 1694 September 3. Petition der Landammänner ?c. an den Kaiser Leopold. Es wird gebeten, die Landschaften bei dem Vertrage vom 9. April 1688 zu schützen. Von 1690-1693 haben die Landschaften 29,679 fl. ohne die Exekutions-Kosten be- zahlt, weil die Herrschaft ihren Verpflichtungen gegen die Gläubiger, das Reich und die schwäbische Reichskasse nicht nachkomme. Werde kein Schutz geboten, müsse das Land unfehlbar zu Grunde gehen. Alte Kopie im Schaaner G.-A. (88, 89). s199 Vgl. Kaiser S. 420. 1694 September 13. Johann Franz von Bernardis, Anwalt der beiden Landschaften Vaduz und Schellenberg klagt bei der Kommission, daß die im Vergleiche vom Jahre 1688 getroffenen Bestimmungen nicht einge- halten werden, weshalb die Landschaften beständig mit Exekutionen bedroht werden. Bischof Ulrich von Chur uud das Domkapitel unterstützen angelegentlich das An- suchen, endlich Wandel zu schaffen. Original im Schaaner G.-A. 
(91). s2v« 1694 September 15. Reichshofrat Heinrich Hewel in Wien ersucht brieflich den Fürstabt von Kempten und den bi- schöflichen Hofrat Dilgern (Konstanz), sich der notlei- denden Landschaften Vaduz und Schellenberg nach- drücklich anzunehmen. Alte Kopien im Schaaner G.-A. 
(90). s2«1 1694 Oktober 1. Kaiserliches Reskript an den Bischof von Konstanz und Abt Ruprecht, worin die schon im Res- kripte vom 7. März 1694 verlangte Antwort neuerdings urgiert wird, umsvmehr, als die Landschaft, unterstützt von Bischof und Domkapitel in Chur wiederholt Beschwerde führen. Alte Kopie im Schaaner G.-A. 
(92). s202 1694 Dezember 11. Der Landvogt von Vaduz wendet sich an die Landschaften um Bescheid, ob sie die alten Kreis- lasten, die ermäßigt worden seien, bezahlen wollen. Er müsse zum subdelegiert. Kaiser!. Kommissär nach Arbon reisen und wünsche daher Auskunft und teile das mit, da- mit man ihm nicht vorwerfe, er lasse niemanden etwas von den Vorgängen wissen. Vidimierte Kopie im Schaaner G.-A. 
(93). s2«3
	        

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