Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

— 138 — Alte Kopie im Schaaner G.-A. (57). s1K3 Vergl. Kaiser 407 ff., wo die in der dein Kaiser Leopold 1 an, 1V. Jannnr 1684 überreichten Denkschrift vorgebrachten Beschwerden ausführlich mitgeteilt werden. 1684 Jänner 27. Die Landammänner von Vaduz und Schellenberg suchen in der Streitsache contra Gras Karl Franz zu Hohenems beim Landgerichte in Rankweil an, die Exekution bis zum Anstrag der Sache zurückzuhalten, nnd deu Abt vou Kempten von der Sachlage zu informieren. Der Bischof Ulrich von Chur unterstützt ihr An- suchen. Original im Schaaner G.-A. (58). s164 1684 Februar 1. Die Landammänuer beider Herrschafteu er- suchen brieflich den Fürstabt Ruprecht in Kempten die Kommission, die ihm vom Kaiser in der Streitsache gegen die Grafen von Hohenems aufgetragen wurde, anzunehmen. Alte Kopiern Schaaner G.-Ä. (59). s165 1684 März 24. Die subdelegierte ^kaiserliche Kommission in Feldkirch teilt den Untertanen der Graf- und Herrschaften Vaduz uud Schelleuberg mit, daß Gras Ferdinand Karl Franz von Hohenems ans Kaiserl. Befehl das Land verlassen habe und im Schloß Neuuburg sich befinde. Bis znm Austrag der Sache habe man sich jeder „schimpf- Rede" über deu Grafen bei Strafe zn enthalten. Original im Schaaner G.-A. (60). »6« 1684 Mürz 29. Spruch der Kaiserlichen Kommission in Feldkirch aus die Klage» der Untertanen der Graf- schast Vaduz und Herrschast Schellenberg gegen Graf Ferdinand Karl von Hohenems. Die Kommission erkennt: Die Frohndienste dürsen nicht übermäßig seiu, sondern es soll bei dem Sulzischeu Urbar verbleiben. — Die Wahl des Landammannes nnd Gerichts soll dem alten Herkommen nach geschehen. Eschen-Bendern sollen das Holzbezugs- recht aus der „Birsch" wie vvn alterSher haben. Die Klage wurde bei dem Kaiser anhängig gemacht, dieser beaustragte deu Fürstabt von Kempten mit der Unter- suchung. Der Abt betraute die Kaiserliche Kommission in Feldkirch mit der Sache. Original im Eschner G.-A. s167 Vergl. Kaiser S. 413 ff. 1684 Mai 16. Gras Jakob Hannibal zu HoheuemS bekennt vvn Landammaun von Vadnz 230 fl. erhalten zu haben, wogegen die Laudschast berechtigt wird, sich an seinem De- putat wieder bezahlt zu machen. Original im Schaaner G.-A. (61). s168
	        

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