Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

Im Laufe der letzten Jahre habe ich das Urkuudeuinaterial samtlicher liechtensteinischen Gemeindearchive und Alpgenvsseu- schaften durchgesehen und davon, soweit der Inhalt der Urkunden einigermaßen bemerkenswert war, Auszüge gemacht. Bei dieser Gelegenheit zeigte es sich, daß die Ordnung in mehreren Ge- meindearchiven viel zu wüuscheu übrig ließ. Urkundenbücher be- sitzen die Gemeinden Eschen, Triescn und Balzers und zwar schon mehr als hundert Jahre. Letztere Gemeinde hat es diesem Um- stände zu verdanken, wenigstens noch die Abschriften der alten Urkunden zu besitzen. Denu bei dem großen Brande in Balzers am 22. Oktober 1795 verbrannte ein großer Teil des Dorfes samt Kirche und Pfarrhaus (von der Post an bis zu den vier letzten Häusern zwischen den Bächen). Die Urkunden und das Ur- kundenbuch befanden sich in der Sakristei. Die Urkunden selbst verbrannten, aber das Urkuudenbuch konnte glücklicherweise noch gerettet werden. Im Jahre 1841 fertigte Lehrer Johann Baptist Vogt von Balzers eine gute Abschrift des alten Urkuudeubuches an. In jüngster Zeit hat auch Schaan, welches vvn allen Ge- meinden die reichhaltigste Urkundcnsammlung besitzt, die Urkunden ordnen und den wesentlichen Inhalt der Urkunden in ein beson- deres Buch eintragen lassen. Ich habe der Gemeinde die von mir gemachten Urkuudeuauszüge zu diesem Zwecke zur Verfügung ge- stellt. Die Urkunden der Schaaner Alpgenossenschaften und der Vadnzer Alpgenossenschaft werden besonders verwaltet, d. h. sie sind zumeist bei den jeweiligen Alpvögten aufbewahrt, während in den anderen Gemeinden die Alpbriefe den Gemeindearchiven einverleibt sind. Was den Inhalt der Urkunden betrifft, so handelt es sich iu den meisten Gemeinden um Käufe und Verkäufe von Alpen nnd Wäldern, um Grenzstreitigkeiten benachbarter Gemeinden, und bei den Rheingemeinden noch speziell um Wuhrstreitigkeiten mit den Gemeinden des linken Rheinnfers oder mit den anstoßenden Gemeinden. In der Hauptsache liegeu also Kaufbriefe, Spruch- briefe (Entscheidungen der Schiedsgerichte bei Streitigkeiten) und Wnhrbriefe vor. Das Schaaner Archiv macht hingegen eine Aus- nahme, indem es außer solchen Briefen eine verhältnismäßig recht
	        

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