Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

Hartmann und Rudolf von Werdcnberg-Sargans waren Söhne des Grafen Hugo I. und seiner Gemahlin Anna von Wildenberg. Nach dem Tode ihres Vaters (zwischen 1322 und 1328) verwalteten sie ihre Herrschaften gemeinsam in voller brü- derlicher Eintracht. Rudolf kam nach dem Tode des Freiherrn Donat von Vaz (ungefähr 1335) als Gemahl der Tochter des- selben, Ursula, in den Besitz einer Reihe von Herrschaften im jetzigen Granbündeu. Nun einigten sich die beiden Brüder Hart- mann und Rudolf auf eine Teilung ihrer gemeinsamen Besitzungen. Die Verhandlung fand am 2. Mai 1342 im Städtchen Sargans statt. Als Zeugen und Vermittler waren erschienen Bischof Ulrich von Chur, Graf Albrecht von Werdenberg, die Aebte Hermann von Pfäfers und Ulrich von Salem, sowie Ritter Friedrich vom Riet. Diese Teilung bildet für die Geschichte des jetzigen Liechten- stein einen wichtigen Wendepunkt. Durch sie wurde Vaduz zur selbstständigen Herrschaft, es erhielt eigene Grafen und hat von nun an seine besondere Geschichte. Das Original der Teilungsurkunde liegt im bischöflichen Archiv in Chur. Vielleicht wurde es dem Bischof Ulrich zur Aufbewahrung übergeben oder es kam durch Bischof Hartmann II. von Vaduz nach Chur. Das Dokument wurde zwar schon im Jahrbuch für Schweiz. Geschichte, Band 8 (1883), S. 128 abgedruckt, allein, besonders was die Ortsnamen betrifft, ungenau und teilweise irreführend. Wir publizieren daher die Urkunde genau nach dem Original. Wir Ulrich von Gottes gnaden Bichoff ze Cur, und Wir Grave Albrecht von Werdenberch, Appt Herman von Pfäferz, Appt Ulrich von Salmanswiller und Her Fridrich vom Riet, Ritter, vcrjehcn und tugen kunt allen den, die disen gegenwärtigen Brief an sehent oder hörent lesen, daz wir die Edel heren Graf Hartman und Graf Rudolf von Werdenberch, Heren ze Saneganz^) mit am ander bericht hant 1) Salcm. 2) Sargans.
	        

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