Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

Forstmeisters Krätzl greifen, das einen überraschenden Einblick in das weitverzweigte Netz einer einzigartigen Verwaltung eröffnet.') Der fürstliche Gutsbesitz, der größtenteils mit dem Fidei- kommißbande 
behastet ist, liegt in den österreichischen Kronländern Niederösterreich, Mähren, Böhmen, Schlesien nnd Salzburg; klei- nere Grundkomplexe 
befinden sich auch in Steiermark, Sachsen, Preußeu uud Liechtenstein; 
er ist beiläufig zwölfmal so groß wie das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein, — also hinter dem öster- reichischen Kronland Vorarlberg nn Ausdehnung nicht allzu weit zurückstehend uud nicht viel kleiner, als das Gebiet des Kantons St. Gallen') nnd in mehr als 600 Gemeinden, 40 politischen Bezirken und 70 Stenerbezirken zerstreut; vou deu innerhalb des Gnterbczirkes befindlichen Kirchen sind 237 uud vou deu bezüg- liche» Pfarren 174 fürstlichen Patronats; beiläufig drei Vierteile des Besitzes stehen in forstwirtschaftlichem Betriebe. Daß die Bewirtschaftung nnd Verwciltnng dieses ausge- dehnten Besitzes, auf dem im größten Maßstabe alle Arten land- und forstwirtschaftlicher Produktion, wie Viehzucht, Pferdezucht, Fischzucht, Getreidebau, Rübenbau, Weinban, Obstbau, dauu, um weiteres beiläufig anzuführen, Zuckerfabriken, Brauereien, Bren- nereien, Malzfabriken, Mahlmühlen, Steinbrüche, Kalköfen, Zie- geleien, eine große Tonwarenfabrik, Sägewerke verschiedener Gat- tung, Holzschleifereien, Maschinenfabriken, Eisenbahnen, Elektrici- tätswerke u. ä. m. betrieben werden, ein nach vielen Tausenden zählendes Heer von Beamten, Dienern, Gesindepersvnen, ständigen und fluktuierenden Arbeitern, sowie entsprechende Organisationen ') Franz Krätzl, „Das Fürstentum Liechtenstein nnd der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtenstcinjche Güterbesitz". 7. Auslage. Prünn ZRV. Von den Kantonen der Schweiz haben überhanpt nur <i (Gran- bünden, Bern, WalliS, Waadt, Tessin nnd St. Gallen) einen grösseren Flächen- inhalt, als der fürstliche Gntsbesitz.
	        

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