Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

Verhandlung durch Schreibe,, vom 20. Juui von Eßlingen aus seiue Brüder Haus und Wolfgang. Im Jahre 1526 standen Ulrich v. Schellenberg und die Vertreter der Gemeinden Enkelhofen, Birn, Christelshofen und Siggeu (alle drei bei Waugeu gelegen) vor dem kaiserl. Kammer- gericht zu Rottweil. Eingeklagt waren die Gemeinden wegen einem feindlichen Einfall in das Schloß Neidegg bei Christazhosen. Dem- nach hatten die Banern doch Schaden zugefügt. Das Schloß Neidegg im Allgün hatte Hans Besserer, des Ulrich v. Schelleuberg Großvater mutterseits von Konrad v. Neidegg gekaust. Es scheint dann der Ursula Besserer, Ulrichs Mutter, zugefalleu zu seiu und durch sie dem Ulrich. Im Jahre 1526 wurden auf dem Reichstage zu Speyer zur Einnahme der Reichshilfsgelder erwählt: Ulrich v. Schellenberg, Sebastian Schilling nnd Christoph Plarer, des kaiserl. Regiments Räte'). Am 10. April 1527 erteilte Kaiser Karl den Brüdern Ulrich, Hans und Wolsgang v. Schellenberg die besondere Gnad und Freiheit, daß sie und ihre Nachkommen zu ewigeu Zeiten jede sowohl offenen als verschlossenen Briefe mit rotem Wachs versiegeln durften (Reg. 656). Schou im Jahre 1525 hatte Veronika geb. v. Freiberg znm Eisenberg, Witwe des f Balthasar v. Schellenberg zn Sulzberg, ihrem Bruder Friedrich v. Freiberg deu Anteil ihres Mannes an Kißlegg abgetreten. Am 15. März 1529 stellte Hans v. Schellen- berg für sich und seine Brüder Ulrich und Wolfgang sowie auch für deu Junker Friedrich v. Frciberg als Inhaber der Herrschaft Kißlegg dem Leonhart Karter von Tübingen auf die Badstube zu Kißlegg eiueu Bestaudbries aus (Reg. 658). Im März 1531 schloß Hans v. Schellenberg auch immens seiner beiden Brüder mit Friedrich v. Freiberg einen Vertrag, die Eigengüter ihrer Untertanen betreffend, die auf dem Wege der Erbschaft von einer Partei auf die andere fallen. Es wurde vereinbart: Solche Güter köuuen die Erben um ein billiges Löse- geld ablösen. Können Herrschast und Partei sich nicht einigen, so wühlt jede Partei 2 Biedermänner als Schiedsrichter, die dann über das Lösegeld sich einigen, indem sie die Güter nach land- ') Gabclkovcr.
	        

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