Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

schieden werden sollen, damit der arme Mann nicht rechtlos da- stehe. Die übrigen Klagen drehten sich um Lehenrechte, Holz- nnd Roderechte, Abgaben bei Todesfüllen, Eherechte u. dgl. Die Bauern erklärten sich bereit, soviel die Gerechtigkeit es erfordert, an Zins aus den Giriern wie von altersher uud Steuer zu zahlen, damit sie einen Rechtsschutz und eine Obrigkeit haben. Auch wolleu sie den großen uud kleineu Zehnten geben; aber die Leibeigenschaft soll abgetan sein. Die Fische im Wasser, die Vogel in den Lüften, die Tiere in den Wäldern sollen auch uicht gebauut, sondern frei sein zum Genusse aller. Die Bauern im Allgün stellten dann außerdem uoch folgende Forderuugcu auf: 1. Jede Pfarrgemeinde soll inskünftig befugt sein, ihren Psarrer selbst zu wählen und wieder abzusetzen; 2. jeder Untertau soll sein Bau- uud Brennholz unentgeltlich erhalten; 3. die Frondienste müssen verringert werden; 4. die Abgaben von den Gütern dürsen uicht gesteigert werden; 5. dieselben sollen nach Billigkeit gesordert und die Untertanen nach deu althergebrachten Vorschriften, nicht nach Gunst und Mißgunst bestraft werden; 6. Sie verlangen jene Grundstücke wieder zurück, die ihuen widerrechtlich entzogen worden seien; 7. die Abgaben bei Todfällen sollen aufhören. Die Bauern berufen sich sodann auf das Wort Gottes, daß alle diese Artikel berechtigt seien. Die Sache kam vvr das Kammergericht zu Eßliugen. Das- selbe beschloß am 7. März, die Verhandlung auf den 4. April zu vertagen, da der Vertreter der Bauern noch nicht genug ge- rüstet sei. Innert 6 Monaten nach der Verhandlung sollen dann die Spüne ausgetragen uud jeder Partei zur Antwort und Replik je 3 Wochen Zeit eingeräumt werden (Reg. 648). Zur Beileguug der Zwistigkeit und näheren Untersuchung der Sache wurde vou dem Erzherzog Ferdinand v. Oesterreich auf den 30. Juui uach Kaufbeuren eiue Tagfahrt ausgeschrieben, wozu unter anderen auch Ulrich v. Schelleuberg vorgeladen war. Dieser aber als württembergischer Mitregent am persönlichen Er- scheinen durch Reichsgeschäfte verhindert, beauftragte zu dieser
	        

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