Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

— 04 — nicht in allen Punkte» eine Eiuiguug zustande. Der Stadtschreiber vou Wangen erhielt den Austrag, die Verhaudluugeu zu Papier zu bringen. Das geschah im Juli 1502. Der Redner des Heinrich war der Psarrer 
von Eglosss, Peter Geßler, Doktor beider Rechte, Redner des Baltus Johauu Schmeler, Stadtschreiber zu 
Kempteu. Es handclte sich besonders um die Teilung vou Leibeigenen, vvn Kindern ans Ehen von Leuten beider Herren. Heinrich wollte zu gleichen Teilen teilen, Baltus dagegen mit Berufung auf seiueu Vater Marquard uud noch weiter zurück auf Gebhard v. Schellenberg meinte, alle Kinder folgen der Mntter bezüglich der Freiheit und der Leibeigenschaft. Es gab eine lauge Verhandlung mit Zeugenverhör :c. Schließlich wnrde ein neuer Tag angesetzt auf Dienstag nach Philipp und Jakob 1503. Unterdessen starb Heiurich I. am Tage Philippi und Jakobi 1503. — Zu der Verhaudlung erschien Baltus in eigener Person, sür die Sohne des f Heinrich aber Konrad Steinberg. Wieder wurde eine neue Tagfahrt augeorduet auf Montag nach St. Veits- tag. Dr. Geßler war wieder Vertreter von Heinrichs Sühnen. Auch jetzt giug der Handel noch nicht ans. Es wurde eiue neue Tagfahrt anberaumt auf Montag nach St. Jakobstag. Zu dieser Verhandlung hatte auch Baltus einen Redner mitgebracht, einen geistlichen Herrn ans Augsburg. Noch keiu Resultat! Weiterer Tag angesagt aus Moutag nach Michaelistag. Auf diesem erschien Hans v. Schelleuberg, i Heinrichs Sohn, auch im Namen seines Bruders Ulrich; auch Baltus erschien. Der endliche Sprnch lautete ausweichend: Der Rat der Stadt Wangeu soll die Parteien an- weisen, wie die betreffenden Personen zu teilen sind. Am Donners- tag nach St. Martinitag 1503 sand endlich der Abschluß des Prozesses statt,, indem Hans v. Schellenberg das Verzeichnis jener strittigen Personen mit der Angabe des Vermögens, das sie in die Ehe gebracht hatten, und ihrer Kinder dem Rate vorlegte, der dauu jeder Partei die ihr treffenden Personen zuwies. Der ganze Prozeß füllt im fürstliche,. Archiv zu Wvlfegg einen grvßen Pergamentkodex aus (Reg. 616).
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.