Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

Vetter Baltus (Balthasar) von Schellenberg zu Sulzberg über eiueu neueu Burgfrieden zu Kißlegg, über die Fischenz, über die gemeinsame» Rechte nnd Besitzuuaeu. Es wurde festgesetzt: 1. Der ueue Burgfriede soll alljährlich publiziert werden. 2. Mit Gebot und Verbot soll es so gehalten werden: Was vou beiden Parteien in Haft nnd Verbot gelegt wurde, darf uicht aus dem Verbot kommen ohne beider Parteien Wissen und Willen, oder durch richterliche» Spruch. Auch der Ge- richtsweibel soll i» Abwese»heit des Ammauus das Recht haben zu verbiete» »ud was er verbietet, soll auch verhaft bleiben. Wenn einer aber unbilliges Verbot tut, der soll vvu deu Amtleuteu oder der Herrschaft gestraft werden. 3. Der übermüßigen Ausbeutung der Fischenz soll durch die bereits getroffenen Maßnahmen begegnet werden. 4. In Handhabung der Herrschaft sollen beide Teile einander treu zur Seite stehen. 5. Bei den Gemeinsamen Gerichten sollen Schimpfreden, wie sie bisher vorkamen, nntersagt sein uud gute Ordnung wal- ten und Klage» solle» i» gerichtlicher Form behandelt werden. 6. Da Kunz Riefs, des Baltus v. Schelleuberg Ammann, dem Gericht zu Zell ungehorsam gewesen sein soll, so verzichtet Heinrich auf dessen Bestrafung und erläßt ihm dieselbe; aber iu Zukunft sollen die Herrschaften ihre Amtlente iu solchen Fällen uicht iu Schutz uehmeu. 7. Da Heinrich v. Schellenberg das ihm aus einer Wiese ge- bührende Fuder Zeheutheu uicht mehr bekommen kann, soll ihm der Besitzer jener Wiese dafür jährlich am St. Jakvbs- tag 1 fl. rhein. und 15 Kreuzer geben. Dafür ist das be- treffende Gut Unterpfand (Reg- 515). Mit dem gleichen Vetter Baltus zu Sulzberg kam Heinrich zu gleicher Zeit iu heftigeu Streit wegen Besitzungen zu Sulzberg. Im April 1502 wurde deshalb ein Schiedsgericht bestellt, bestehend aus Konrad v. Schellenberg zu Hüfingen und Hans v. Biberbach für Baltus — dauu Hans v. Bintznan zn Kempten nnd Bern- hart v. Stain auf Heinrichs Seite. Die Schiedsleute wurden nach Kißlegg berufe» uud die Parteien verhört. Sie brachten
	        

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