Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1979) (79)

Köpfe und Bälge, die sie bei sich haben, beweisen, gefangen haben.» Es ist bekannt, heisst es in diesem Zeugnis weiter, «dass diese Untiere alle benachbarten Herrschaften durchstreifen und überall an dem hohen Wildbret und an den Schafen und Geissen grossen Schaden verursachen. Es sei daher billig, dass jene, die ein solches Untier erlegen, nach her- gebrachter Sitte mit einer Ergötzlichkeit belohnt werden». Das Zeugnis war also eine Art Sammelbewilligung und Empfeh- lungsschreiben, durch die die Inhaber zu kleinen Geldentschädigungen von benachbarten Gemeindevorstehungen oder Verwaltungsbehörden kommen sollten. Eine «Rechnung über Einnahmb und Aussgaben der gesambten Landschaft Schellenberg, des Reichsfürstenthums Lichten- stein vom 4. July Ao 1718 biss Septembris Ao 1727 von Mir Jacob Marxer derzeit Ambts Tragenden Landt Amann allda, abgelegt und ajustiert worden den 21ten 9bris 1727» (3) hält unter den unterschied- lichen Ausgaben u. a. für den 31. Dezember 1718 15 kr fest, die ein Jäger für einen Luchskopf erhalten hat. Dass diese Geldentschädigungen auch über die Herrschaft hinaus gespielt haben müssen, belegt die liech- tensteinische Rentabrechnung für 1786 (J. Ospelt, 4), wo das Waldamt dem Johann Joseph Drescher ab dem Bürserberg für Fangen «Zweier Lüchsen in der Nachbarschaft als schädlichen Thieren eine Beysteuer von einem Gulden — dies entsprach damals drei Taglöhnen eines Dreschers — ausgehändigt haben». Die Landschaftsrechnung für die obere Herrschaft Vaduz (3) hält ebenso fest, dass einem Mann von Frastanz, der mit einem Bärenkopf herumgezogen sei, am 24. 9bris 1785 30 kr ausgehändigt wurden. In der wenige Jahre älteren Amtsabrechnung des «Reichsfürsten- thums Liechtenstein» von Rentmeister Ambrosi (5) für den Zeitraum von 1777 bis 1782, ist der Ertrag für zwei verkaufte rote «Lux-Bälge» für 1777 mit 8 Gulden belegt. Aus der gleichen Quelle ist ersichtlich, dass 1780 ein Luchs «in der Trapen (also Falle) verdorben und un- brauchbar» war. Ein Flurname «bei der Luchsfalle» ist urkundlich 1615 (6) direkt unterhalb des Gafleier Aussichtsturms am Triesenberg belegt. Es ist der einzige sichere Liechtensteiner Flurname, der auf das einstige Vorkommen des Luchses hinweist. Heute heisst diese Flur «Fallaloch». Auf der Schweizer Rheintalseite berichtet uns Johann Rudolf Stein- müller (7) 1821 in der «Neuen Alpina» von einer Luchsjagd aus dem Jahre 1791 im Räume Gais-Kamor in Richtung Bündnerland. 200
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.