Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1979) (79)

Da die Hölzer gewöhnlich eine Länge von 18 Schuh, normalerweise eher darunter, aufweisen, sei für das 15 bis 21 Schuh messende Bau- oder Spaltholz der Lohn nach Billigkeit, wie etwa in Feldkirch und an- derwärts üblich, zu erheben. Die gleiche Urkunde enthält noch andere Bestimmungen, so etwa die Anordnung, dass die Leute der Gemeinde Eschen «vorzüglich» (d. h. vorrangig) bedient werden, nicht dass man behaupten könne, das Holz sei am Platze verdorben. Lange behielt Ferdinand Marxer die Brettsäge nicht mehr, denn schon bei der Eröffnung des Grundbuches (1809) scheint unter der «Brettsäge zu Nendeln» (E. Hs b. Nr. 31 1/3) «Kristoff Lotzer» als Besitzer auf. Tatsächlich registriert der Schuppler'sche Landesbe- schrieb.von 181513 unter den landesfürstlichen und obrigkeitlichen Einkünften: bei 'Nendeln Kristof Lotzer von der Brett- säge laut Kontrakt de ao 785 nebst dem, dass er zur herr- schaftlichen Nothdurft den harten Schnitt zu 2 xr und den weichen zu 1 xr säge und die halben Schzuarten abliefere Die obigen Verpflichtungen sind im Grundbuche auf E Hsb. Nr. 31 1/3 als Last eingetragen. Am 17. März 1816 änderte, wie aus jener Grundbuchseinlage ersichtlich, die Säge erneut die Hand: sie ging auf Andreas Büchel über und auf diesen folgte am 30. März 1820 Johann Hasler (Hs. Nr. 87) als Inhaber, der aber die ganze Anlage noch im gleichen Jahre an Josef Kaufmann weitergab. Es ist in diesem Zusam- menhang ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Grund und Boden, auf dem die Brettsäge gestanden, der Gemeinde Eschen gehörte. Gegen- stand der Übergabe waren deshalb jeweils nur die Gebäude (Brettsäge). Zwischen dem Letztgenannten (Josef Kaufmann) und der Gemeinde Eschen einerseits sowie dem aus Schellenberg stammenden Baumeister Josef Oehri andererseits kam es am 6. März 1824 zu einem Kaufver- 13 Vgl. A. Ospelt, Landesbeschreibung, in: JBL 1975, S. 330. 
Spelz- korn 
Haber 164
	        

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