Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

a) Erbeneinsetzung Bei der Errichtung des Testamentes lebten ausser dem Testator nur noch sechs Agnaten, alle aus der Linie Gundackers: Anton Florian, dessen Neffen Josef Wenzel, Emanuel und Johann Anton sowie dessen jüngster Bruder Hartmann, ausserdem noch dessen Sohn Josef Johann. (Siehe Tafeln S. 53 und 85). Somit verblieb noch eine der drei Hauptlinien von 1606, und nach der Erbeinigung wäre die allodiale Hinterlassenschaft des Fürsten Hans Adam bei Fehlen eines Testamentes ohne weiteres an die Gundacker'- sche Linie gefallen und dem Familienfideikommiss angewachsen, d. h. nutzungsweise auf Anton Florian als den Nachfolger Hans Adams in der Primogenitur gekommen. Indem Hans Adam aber erwog, Anton Florian und dessen Linie seien mit den bisherigen Familienfideikommissgütern und der Primoge- nitur des Gesamthauses sowie dem Fideikommiss und der Primogenitur der Gundacker'schen Linie ausreichend begütert, überging er ihn und seine Linie bei der Erbeneinsetzung. An Anton Florian sollten somit nur die durch die Investiturbriefe der Primogenitur des Hauses gewidmeten Lehen (vor allem Troppau und Jägerndorf, Mährisch Trübau, Hohen- stadt, Schildberg und die sog. Glashütten Schönberg und Goldenstein) sowie die Erbeinigungsgüter (Feldsberg, Herrenbaumgarten, Blumenau und Prossnitz = Erstgeburtsgüter und Eisgrub = Nutzungsanteil der Karlischen Linie am Familienfideikommiss) fallen. Über alle anderen Güter, die also weder durch die Erbeinigung von 1606 noch «per expressum regium consensum ad primogenituram» gebunden waren, in diesem Sinne somit als «vera allodia» betrachtet wurden, durfte Hans Adam in Übereinstimmung mit der Erbsunion von 1606 frei testieren. Zu Erben setzte er ein (wie bemerkt, unter Umgehung der ältesten Linie) die Fürsten Josef Wenzel, Emanuel und Johann Anton (alles Söhne des jüngeren Bruders Anton Florians, Philipp Erasmus') und seine fünf noch lebenden Töchter Maria Elisabetha, Maria Antonia, Gabriele, Maria Theresia und Dominica. 77
	        

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