Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

B. DIE ENTWICKLUNG DES HAUSRECHTES NACH DER ERBEINIGUNG VON 1 606 BIS ZUM UNTERGANG DES REICHES 1806 Der nun folgende Zeitabschnitt ist durch tiefgreifende Ereignisse und durch eine ausgedehnte Verzweigung des Hauses gekennzeichnet. Am bedeutendsten erscheint der Erwerb der Reichsstandschaft, haus- rechtlich sodann vor allem die Verbindung des Reichsfürstentums Liechtenstein mit der Regierung (also der Primogenitur) des Gesamt- hauses. I. ZUR GESCHICHTE DER KARLISCHEN HAUPTLINIE Nachfolger Karls als Primogenitus und Regierer des Gesamthauses ist sein einziger Sohn Karl Eusebius (1611 —1684). Beim Tode Karls 1627 ist er noch minorenn, sodass, trotz kaiserlicher Volljährigkeits- erklärung,150 in Übereinstimmung mit der Erbeinigung von 1606 Fürst Maximilian als nächster volljähriger Anwärter auf die Primogenitur sein Vormund wird. Als Primogenitus war Karl Eusebius zunächst einmal im Besitze des Vorausteiles sowie, als einziger Sohn, des Anteiles der Karlischen Linie am Fideikommis. Darüber hinaus war er aber auch noch im Besitze der nicht zum Familienfideikommiss gehörenden Güter seiner Linie, wozu insbesondere die Herzogtümer Troppau und Jägerndorf, die Herr- schaften Trübau und Hohenstadt und der Komplex Schwarzkosteletz, Aurzinowes und Skworetz gehörten. Hinzu kam das Erbteil seiner Mutter aus dem Hause Boscovitz (ergänzt durch die andere Hälfte nach dem Tode des Fürsten Marimilian): Butschowitz, Posoritz und Nowih- rad. Für 240'000 Gulden erwarb er die ehemals liechtensteinische Herr- schaft Lundenburg.151 «Gelang es so dem Fürsten Karl Eusebius, den Besitzstand seines Hauses zu vermehren, den Glanz zu vergrössern und namentlich durch wohlgeordnete Wirthschaft alles zu sichern, so erreichte er ein anderes nicht, nämlich die Einführung seines Hauses zu Sitz und Stimme im Reichsfürstencollegium des deutschen Reiches. Ja er musste es selbst 150 Falke II 304. 151 Falke II 315. 73
	        

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