Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

Ansprache von Herrn Landtagspräsident Dr. Karlheinz Ritter anlässlich des 40. Regierungsjubiläums S. D. Fürst Franz Josef II. von und zu Liechtenstein am 14. August 1978 Unseren Staatsfeiertag, den wir in jahrzehntealter Tradition am Ge- burtstag unseres Fürsten begehen und der uns Anlass sowohl zu fest- licher Freude als auch zu kritischer Besinnung geworden ist, verbinden wir in diesem Jahr mit dem Gedenken an den vor vierzig Jahren erfolg- ten Regierungsantritt S. D. des Landesfürsten. Im März 1938, als Europa in das verheerende Gewitter einer Gross- machtpolitik geriet, die unseren Nachbar Österreich, mit dem wir enge und herzliche Beziehungen unterhielten, als erstes Opfer forderte und die uns umso enger an die freundnachbarliche Schweiz rücken Hess, als deren Neutralität und Wehrwille auch Schutz und Schirm für Liechten- stein zu bieten versprach, übertrug der achtzigjährige in Österreich le- bende Fürst Franz I. die Regentschaft über Liechtenstein an seinen Grossneffen, Prinz Franz Josef. Vier Monate später, am 26. Juli 1938, übernahm Prinz Franz Josef als Fürst Franz Josef II. die Nachfolge seines eben verstorbenen Grossonkels und leistete den Verfassungs- schwur. In seiner Botschaft an das liechtensteinische Volk gelobte er, dem Lande ein gerechter Fürst zu sein, die verfassungsmässigen Frei- heiten zu wahren, den Bedrängten und Armen ein Helfer und dem Recht ein treuer Hüter zu bleiben. Dem feierlichen Ernst, mit dem der Fürst das Gelöbnis in gefahrvoller Zeit leistete, entsprach die lautere Gesin- nung, mit der er das Versprechen in der Folge einhielt. Schon vor der Übernahme einer verfassungsmässigen Funktion in unserem Lande hatte Prinz Franz Josef höchstes staatspolitisches Ver- antwortungsbewusstsein bewiesen, als er der parteipolitischen Verstän- digung und der demokratischen Zusammenarbeit zum Durchbruch ver- half. Die damit wenige Wochen vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges eingeleitete innenpolitische Befriedung hat uns vor einem unheilvollen Schicksal bewahrt, und jenes Eingreifen des jungen Prinzen in die liech- tensteinische Parteipolitik erweist sich schon aus der heutigen vierzig- jährigen Distanz als eine Tat von wahrhaft historischer Bedeutung. Als dem Hüter des Rechts waren und sind Gerechtigkeit und Frei- heit unserem Fürsten grundsätzliche Anliegen, die er nie aus den Augen IX
	        

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