Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

genitur im Vertragswerk von 1606 beschleunigt. Weiteres über diese Linie, die zwar erst 1691 erlosch, mit dem Tode von Christoph IV. und Wolfgang II. 1585 aber jede Bedeutung verlor, ist nicht zu erwähnen. 3. Die Feldsberger Linie (die Nachkommen Georgs V.) Hartmann I. wird erstmals im Vertrag von 1504 erwähnt. Er war Kammerherr König Ferdinands und kaiserlicher Rat. Während der Belagerung Wiens betraute ihn König Ferdinand mit der Beschützung Mährens. Nach dem Tode seines Vetters Erasmus 1525 empfing er als nun- mehriger Senior für das Haus die Belehnung mit den österreichischen Lehen; ebenso mit den mährischen Gütern Nikolsburg, Maidburg, Dürnholz, Kostel und Lundenburg durch König Ludwig von Ungarn als Markgraf yon Mähren. Hartmann I. starb 1542. Georg H a r t m a n n I. ist von den drei Söhnen Hartmanns allein zu erwähnen. 1513 geboren, heiratete auch er, wie schon 1535 Johann VI. aus der Nikolsburger Linie, eine Tochter Georgs VI. Steier- eck, Susanna. 1552 übertrug ihm der Senior des Hauses, Wolf Chri- stoph, die Senioratsrechte; nach dessen Ableben 1554 wurde Georg Hartmann selber Senior und empfing als solcher die letzte Belehnung mit Nikolsburg. Als Miterbe am Nachlass Georgs VI. besass er bereits die Hälfte des Hauptsitzes der ältesten Linie, Steiereck, die andere Hälfte erwarb er sich 1553 durch Kauf von Wolf Christoph; auch kaufte er sich 1562 von Christoph IV. Dürnholz. Falke IT, 86, schliesst die Geschichte über ihn: «Es heisst, er sei von seiner Linie der erste gewesen, welcher der Augsburgischen Confession zugethan war. Seinem Vetter Christoph dem Verschwender gegenüber, muss man ihm wesentlich das Verdienst zusprechen, die Güter des Hauses nach Kräften erhalten und gesichert zu haben». Hartmann IL, 1544 geboren, ist das älteste der 13 Kinder Georg Hartmanns 1. und zugleich der einzige der neun Söhne, der die Linie fortführt. Beim Tode seines Vaters im Jahre 1562 war er erst 18 Jahre alt, scheint aber bald darauf mündig erklärt worden zu sein, da er bereits 1563 von Kaiser Ferdinand mit den österreichischen Gü- tern des Hauses belehnt wurde, nachdem ihm der damalige Senior Christoph IV. seine Senioratsrechte abgetreten hatte. Diese letztere Tat- 40
	        

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