Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

— 242 — garten zu Markdorf* der jährlich ein Pfund zinst und die Wiese genannt «der inder obrahever» die 10 Schilling Pfennig der genannten Münze zinst samt allem übrigen beweglichen und unbeweglichen Besitz in Anwesenheit des wackeren und weisen Mannes Herrn Ulrich des Älteren von Schellenberg5 Vogtes von Ober- Schwaben, des Ritters f«presente etiam / Strenuo viro et prouido domino Vlrico seniore de Schellenberg, aduocato Sweuie superioris, 
Milite,») der Äbtissin des Klosters in Baindt und ihrem Konvent unter der Bedingung: wenn sie die vorge- nannten Besitzungen samt Inventar drei Monate und sechs Tage nach dem Landsbrauch besessen haben, sollen sie dieselben der Schenkerin auf Lebenszeit für einen Zins von 400 Eiern jährlich auf Ostern ver- leihen. Wird sie von einer oder mehreren ihrer Töchter Mia, Anna oder Berta überlebt, sollen diese mit den Einkünften des vorgenannten Hofes in Tobel und der vorgenannten Wiese in Kleidern und anderem Bedarf versehen werden. Die Einkünfte des Hofes in Forst und des Weingartens in Markdorf soll die Äbtissin für die Eier verwenden, die von Ostern bis Kreuzerhöhung zweimal in der Woche dem Konvent des Klosters gege- ben werden. Was an Geld und Geldeswert bei ihrem Tode vorhanden ist, soll nach Abzug der Ausgaben für das Leichenbegängnis, Siebt, Dreissigst und Jahrtag zum Ankauf von Besitzungen verwendet werden, auch zur Nahrung für den Konvent für Eier oder wenn Überfluss an Eiern herrscht, für Käse. Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, fällt alles an das Kloster Salem. Hält sich Salem nicht an die Bedingun- gen, sollen die Besitzungen an das Kloster Wald fallen. Zeugen waren Nikolaus, Mönch in Salem, Friedrich, der Knabenlehrer in Ravensburg, C. Humpis der Ammann von Ravensburg, C. genannt Nadeler, F. ge- nannt Holbain, H. Stainhus, Meister Hermann phisicus, F. genannt Küss-
	        

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