Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

— 195 — Das sind die Leute von unserer Gnoss dort. Nüziders30 Hartliep und sein Bruder. Mechthild in Braz31 mit zwei Buben. Telde, ihre Schwester mit vier Kindern. Gavalet ihre Schwester und ein Bub. Dann H. de Fot. Elisabeth mit einem Sohn, H. von Bürs.32 Ortlieb von Nüzi- ders. H. der Alte und seine Tochter mit dem dritten Teil der Kinder.33 Spraherat34 mit zwei Söhnen. Die Müllerin zu Triesen35 mit vier Kindern. Das sind die Güter unseres Klosters in Zaumberg.36 Eintrag im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 515 Kloster Weingarten, Handschrift 2a letzte Seite, Spalte 33 und 34. — Pergamentblatt 40,5 cm lang X 28,2, linker Rand 5 cm frei, rechter Rand etwa 4,5 cm frei, Rand an zwei Stellen restauriert. — Handschrift in unförmigem, grobem Pergamentumschlag geheftet, der «A. 
1.1.18» (rot) und «A. 
11.18» (schwarz) bezeichnet ist, mit neun inliegen- den Pergamentblättern, von denen das vierte auf der Vorderseite nicht be- schrieben ist. Jede Seite zerfällt in zwei Spalten zu je rund 54 Zeilen; Spalten erst sehr spät (19. Jahrh.?) mit Zahlen versehen; Schrift des späteren 13. Jahr- hunderts. Enthält auf den ersten zwei Blättern eine Aufzeichnung von Güter- traditionen, auf dem dritten Blatt ein Abtverzeichnis und von der Rückseite des vierten Blattes bis zum Ende ein Verzeichnis der Einkünfte und Rechte des Klosters. Zur Datierung: Stalin (Zwei Weingartener Codices aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, Wirtemberg. Urkundenbuch Bd. 4 Anhang S. V stellt fest, dass es sich um ein Einkommensverzeichnis aus der Zeit des Abtes Hermann (1266 — 1299) handeln muss, für eine genauere Festlegung hält er das auf S. XXIII vorkommende Datum 5. Mai 1269 für massgebend, es sei dies «das höchst mögliche Alter» dieses Verzeichnisses. Die in der Handschrift voran- gehenden Angaben über Erwerbungen des Klosters gehören der Zeit von 1269 — 1278 an, das darauf folgende Abtverzeichnis reicht nicht bis in diese Zeit herab, dürfte aber gleichzeitig begonnen worden sein. Büchel, (Einiges zur Walliser- frage, Jahrbuch d. Hist. Vereins f. d. F. Liechtenstein 1909 S. 105 und, Die Ein- wanderung der Walliser, Jahrbuch d. Hist. Vereins f. d. F. Liechtenstein 1928 S. 105) behauptete, dass das Verzeichnis vor dem 4. August 1278 entstanden sei, weil in der damaligen Schutzurkunde des Papstes für Weingarten Triesen nicht vorkomme. Dieser Schluss ist jedoch nicht sicher, da auch andere unbedeuten- dere Besitzungen des Klosters fehlen, so auch jene im Walgau, die dem Kloster zweifellos auch nach 1278 gehörten. Einen Besitzübergang seiner Triesner Güter an St. Luzi vor 1278 vermag Büchel nicht nachzuweisen. Dennoch ist Büchels Einschätzung aus anderen Gründen annähernd richtig. Nach Wilfried Krallert (Die Urkundenfälschungen des Klosters Weingarten, Archiv für Urkunden- forschung 1938 S. 245) ist das Einkommensverzeichnis wie das vorausgehende Traditionsbuch und die Abtliste auf Grund der Schrift von einer einzigen Person in mässigen Zwischenräumen 1265 — 1270 geschrieben worden. Auch Krallert
	        

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