Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

- 190 — Zur Sache: Die Erwerbung von Weingärten in Churrätien durch schwäbische Herren und Klöster war im Mittelalter ein typischer Vorgang, ver- anlasst einerseits durch den höheren Ruf des Weines im sonnigen, föhnerwärm- ten rätischen Rheintal, andererseits durch die politische Vorherrschaft des fränkisch-schwäbischen Adels. Diese Massierung von Weingärten in fremder Hand setzte schon 806 mit der Konfiskation des Besitzes der herrschenden Vik- toriden durch die Franken ein und erreichte bei ständiger Zunahme des Wein- baues im Hochmittelalter seinen Gipfel. Nach dem vorliegenden Traditionsver- zeichnis besass Herzog Weif auch den Zehent von Feldkirch, eines bekannten Weinbauzentrums. Der das Kloster Weingarten beschenkende Heinrich dürfte nach der Lage seiner Besitzungen ein weifischer Ministeriale gewesen sein, ebenso wohl auch Raboto. Fast genau zur selben Zeit wie Weingarten erwarb das Kloster Zwiefalten durch Schenkung des Grafen von Achalm 1092 Wein- gärten in Maienfeld und Fläsch und das Kloster Allerheiligen in Schaffhausen vom Grafen von Nellenburg Weingärten zu Malans und Maienfeld. 1 Malans im Kreis Maienfeld, Graubünden. Perret verlegt den Ort wegen der Nähe von Triesen nach Malans, Gde. Wartau, was kaum begründet ist, da es sich um zwei voneinander unabhängige Schenkungen han- delt. Der weit begehrtere Weinort war Malans im Kreis Maienfeld, so für Allerheiligen in Schaffhausen. Dass Malans nicht in derselben Grafschaft lag, wie Perret einwendet (S. 136 Anm. 2) bedeutet wenig, denn Bertholds Annalen (MG SS V S. 316) nennen in der gleichen Zeit Oberrätien, die Grafschaft Ottos von Buchhorn ebenfalls «Raetiam Curiensem». 2 Triesen, Liechtenstein. 3 Hargarten bei Bodnegg sö. von Ravensburg. 4 Strauben, Stadt Ravensburg. 164. Überlingen, 1153 September 23. Kaiser Friedrich I.1 bestätigt dem Kloster Weingarten zahlreiche von seinen Vorgängern bewilligte Rechte und seine aufgezählten Be- sitzungen, darunter hintereinander den Weingarten in Malans,2 den Weingarten in Triesen,3 das Gut in Hargarten* und Strauben5 («Vineam in Melances, Vineam in Trisun . Praedium in Hargarten. Struberingenbach.»)
	        

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