Seite b) Versorgung der Witwe . . . . 82 c) Versorgung der Töchter . . . . 82 d) Vormundschaftliche Bestimmungen . 83 V. FÜRST ANTON FLORIAN (1656—1721) UND DIE KON- SOLIDIERUNG DER PRIMOGENITUR ... 83 1. Die Verträge zwischen dem Antonianischen und dem Philip- pinischen Stamm ...... 86 a) Der Tauschvertrag vom 12. März 1718 . 86 b) Die Vergleiche vom 20. Mai 17 18 und 1. Juni 1722 ...... 87 c) Der Vergleich vom 10. Juni 1722 . . 87 2. Die Entstehung des Fürstentums Liechtenstein und die Auf- nahme in den Reichsfürstenrat ..... 88 3. Die weiteren Regicrer aus der Antonianischen Linie 91 VI. ZUR HAUSGESCHICHTE VOM ÜBERGANG DER PRI- MOGENITUR AUF DEN PHILIPPINISCHEN STAMM 1741 BIS ZUM ENDE DES REICHES 1806 .... 92 1. Fürst Joseph Wenzel Lorenz (1696 —1772) ... 92 2. Fürst Franz Joseph I. (1726 — 1781) .... 94 3. Fürst Alois Joseph I. (1759 — 1805) .95 VII. ZUSAMMENFASSUNG ...... 96 C Vom Untergang des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation und der Erlangung der Souveränität 1806 bis zur Einführung der Kognatenerbfolge durch das Hausgesetz von 1842 . .97 I. ZUR STAATSRECHTLICHEN ENTWICKLUNG LIECH- TENSTEINS IN DER ERSTEN HÄLFTE DES 19. JAHR- HUNDERTS ....... 97 1. Der Rheinbund (1806 — 1813) ..... 97 a) Zur allgemeinen politischen Lage . 97 b) Fürst Johann Joseph I. und die Erlan- gung der Souveränität durch die Auf- nahme in den Rheinbund . . . 98 2. Der Deutsche Bund (1815 — 1866) .... 101 a) Die Aufnahme Liechtensteins . . 101 b) Die Verfassung von 18 1. 8 . . . 101. II. DIE HAUSRECHTLICHE ENTWICKLUNG . . .102 1. Zum Verhältnis Hausrecht — staatliches Recht 102 2. Das Testament des Fürsten Johann I. von 1832 104 3. Der Familienvertrag von 1842 . .106 6