Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

Titel eines Prinzen von Liechtenstein und auf alle hiemit verbundenen Rechte verzichtet. Ich habe Mich bestimmt gefunden, ihm und seiner eventl. ehelichen Deszendenz mit Entschliessung vom gleichen Tage den Rang, Namen und Titel eines Grafen von Hohenau zu ver- leihen. Ich beauftrage Meine Regierung, diese Verfügung im Landesgesetz- blatt zu veröffentlichen. Vaduz, den 21. September 1950. gez. Franz Josef gez. F. Nigg, Regierungschef stell Vertreter. 176
	        

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