Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

Auf Grund des Gesetzes vom 8. Februar 1926 Nr. 3 betreffend die Ab- änderung des fürstlichen Familienvertrages vom 1. August 1842 finde Ich Mich bestimmt zu verfügen, dass die aus der Ehe Seiner Durch- laucht des Herrn Prinzen Johannes von und zu Liechtenstein mit Ihrer Durchlaucht Prinzessin Aleene, geborene Mac Farland, Tochter des in Parker County Texas wohnhaft gewesenen, verstorbenen Mister Charles Mac Farland, zu gewärtigende Descendenz den Titel: Grafen und Gräfinnen von Schellenberg zu führen haben wird. Ich beauftrage Meine Regierung, diese Verfügung im Landesgesetz- blatte zu veröffentlichen. Vaduz, am 20. Februar 1932. gez. Franz gez. Dr. Hoop fürstl. Regierungschef. 10. Höchstes Handschreiben vom 21. September 1950. (Publiziert LGBl. 1950 Nr. 26). HÖCHSTES HANDSCHREIBEN vom 21. September 1950 betreffend die Titelführung Seiner Durchlaucht des Herrn Prinzen Wilhelm von und zu Liechtenstein und der aus der Ehe mit Emma Baronesse von Gutsmannsthal stammenden Nachkommenschaft. An die Regierung des Fürstentums Liechtenstein Vaduz Im Hinblick auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Februar 1926, LGBl. Nr. 3/1926 betreffend die Abänderung des fürstlichen Familienvertrages vom 1. August 1842 hat Mein Cousin, Seine DurcliT laucht Prinz Wilhelm von Liechtenstein mit Erklärung vom 11. Juli 1950 für sich und seine eventl. Deszendenz auf Namen und 175
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.