Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

An die Regierung des Fürstentums Liechtenstein in Vaduz. Auf Grund des Gesetzes vom 8. Februar 1926 Nr. 3 betreffend die Abänderung des fürstlichen Familienvertrages vom 1. August 1842 finde Ich Mich bestimmt zu verfügen, dass die aus der Ehe Seiner Durchlaucht des Herrn Prinzen Ferdinand von und zu Liechtenstein mit Ihrer Durchlaucht Prinzessin Shelagh, geborene Brunner, Tochter des Mister Roscoe Brunner in Belmont Hall, Northwich, England her- stammenden Deszendenten den Titel: Grafen und Gräfinnen von Rietberg zu führen haben. Ich beauftrage Meine Regierung, diese Verfügung im Landesgesetz - blatte zu veröffentlichen. Vaduz, am 10. März 1926. gez. Johann. gez. Schädler fürstlicher Regierungschef 9. Höchstes Handschreiben vom 20. Februar 1932 (Publiziert LGBl. 1932 Nr. 12). HÖCHSTES HANDSCHREIBEN vom 20. Februar 1932 betreffend die Titelführung durch die aus der Ehe Seiner Durchlaucht des Herrn Prinzen Johannes von und zu Liechtenstein mit Ihrer Durch- laucht Prinzessin Aleene von und zu Liechtenstein geb. Mac Farland stammende Nachkommenschaft. An die Regierung des Fürstentums Liechtenstein in Vaduz. 1.74
	        

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