Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

langen Hess). Ausserdem erhält er alles, was weiter vom Fürsten Maxi- milian an Gundacker gekommen und von diesem als Fideikommiss in der Primogenitur seiner Linie gestiftet worden war. Die drei jüngeren Brüder Anton Florian, Philipp Erasmus und Hartmann erhalten je lOO'OOO Gulden aus dem Ertrag der Güter des ältesten Bruders, ausserdem die meisten Schuldforderungen, das Bargeld und die Herrschaften, die der Testator bis zu seinem Tode noch erwer- ben sollte, je zu gleichen Teilen. Alles zusammen soll jedoch ein ge- meinsames Fideikommiss der drei Linien der «Sekundogeniti» bilden, welches erst nach deren Aussterben an die Linie des ältesten Bruders fallen sollte. Die Vorschriften und Beschränkungen, denen diese Se- kundogeniturgüter unterworfen sein sollten, gleichen im wesentlichen jenen der Erbsunion von 1606 für das Familienfideikommiss. Bezüglich der Ausschliessung von der Nachfolge bringen sie allerdings eine Erwei- terung auf jene, die sich «wider Standesgebühr auch ohne Vorwissen und Einwilligung des Regierers unseres fürstlichen Hauses und anderer Agnaten verheiraten» oder von der «römisch katholischen . . . Religion abweichen». b) Versorgung der Witwe Die Witwe kann unter den Herrschaften ihren Sitz frei wählen. Der Unterhalt für sie und die minderjährigen Kinder, die bei ihr wohnen und auferzogen werden sollen, ist ihr gewährleistet. Aus der Hinterlassenschaft erhält sie 50TJ00 Gulden eigentümlich, lOO'OOO zur Nutzniessung, die nach ihrem Tode an die Söhne gehen sollen. Zudem soll sie das Tafelsilber bekommen und von den beiden älteren Söhnen mit Pferden, Wagen, Mobilien, Getreide und Wein ver- sorgt werden. c) Versorgung der Töchter Die älteren Töchter sind bereits verheiratet und haben ihren ordent- lichen Erbverzicht geleistet. Sie haben ihre Abfindung erhalten, ausser Sidonia Agnes, welcher noch die Hälfte der ihr «aus väterlichen Gnaden» versprochenen 25'000 Gulden zusteht, wofür sie aus der Barschaft zu befriedigen ist. Hieraus ist ebenfalls die jüngste, noch un- verheiratete Tochter Maria Magdalena abzufinden. Auch sie hat über die kraft Erbeinigung von 1606 geschuldeten 3'000 Gulden noch 25'000 Gulden durch väterliche Disposition zugute. 82
	        

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