Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1977) (77)

ausstarben, kamen ihre Rechtsnachfolger, die Freiherren von Brandis,5 in den Besitz der Herrschaft, damit auch des Schlosses Vaduz. Durch die Freiherren von Brandis wurde das Schloss weiter ausgestattet und namentlich dem Mangel an ausreichenden Wohnräumen abgeholfen. Sie erbauten an Stelle der inneren Wehrmauer zwischen den beiden Höfen den westlichen Flügel, welcher unten Wirtschafts- und im oberen Geschoss Wohnräume enthielt. Auch das grosse Wirtschaftsge- bäude in der Südostecke des äusseren Hofes wurde um zwei Geschosse für Wohnzwecke erhöht. Das Obergeschoss enthält einen grossen Saal, weshalb dieser Trakt meist als Saalbau bezeichnet wird. In Konsequenz der Bauführung des westlichen Wohnflügels wurde die äussere Ring- mauer bis unmittelbar an den Felsabsturz hinausgerückt, um für den äusseren Hof, der durch das neue Wohngebäude stärker eingeengt wor- den war, Raum zu gewinnen. Bei Punkt n auf Plan II setzt die neue, etwas schwächere äussere Ringmauer an die alte an. In den aus dieser Bauperiode stammenden Gebäuden sind die Fenster bedeutend grösser als bei denen des 14. Jahrhunderts und wurden daher mit Kreuzstöcken ausgestattet. Für diese sowie für Fenster- und Türgewände wurde nicht mehr Kalktuff, sondern ein grauer Sandstein verwendet. Am Ende des 15. Jahrhunderts wurde die Burg Vaduz von einer schweren Katastrophe ereilt. Während des sogenannten Schwaben- oder Schweizer-Krieges wurde die Burg im Jahre 1499 von den Schweizern geplündert und in Brand gesteckt.6 Ludwig von Brandis geriet in Ge- fangenschaft und wurde erst nach Beendigung des Krieges von den Schweizern freigelassen. Die durch den Krieg verarmten und bereits im Aussterben begriffenen Herren von Brandis hatten nicht mehr die Mittel und die Tatkraft, die Restaurierung der ausgebrannten Burg Va- duz systematisch durchzuführen. Sie begnügten sich mit der notwendig- 5 Die Witwe des Grafen Hartmann III. von Werdenberg-Sargans-Vaduz war in zweiter Ehe mit Wolfhart v. Thüring, Freiherrn von Brandis, vermählt. Vgl. P. Kaiser, «Geschichte des Fürstentums Liechtenstein» p. 193 ff; Jos. Bergmann, «Landeskunde von Vorarlberg», Innsbruck 1868, p. 96 und Jos. 
Grabherr, 1. c. p. 36 ff. — Über die Freiherren von Brandis orientiert man sich am raschesten aus dem Vortrag von Dr. P. Bütler: «Die Frei- herren von Brandis», Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürsten- tum Liechtenstein, XL, Vaduz 1911. 6 Weizenegger-Merkle, Vorarlberg III., p. 223; Kaiser, 1. c. p. 281; Grabherr, 1. c. p. 55; Bütter, 1. c. p. 168. 59
	        

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