Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1977) (77)

Dann giebt der Verkäufer dieses Haus und Stall für frey ledig und los ausser gebräuchigen Steuern und Landesanliegen und bitten die Kontra- henten um amtliche Ratifikation. Gamprin den 16. März 1814 Andreas Oehry Richter Andreas Mayser Pfarrer 
Ferdinand Büchl erkennt Gegenwärtiger Kaufkontrakt wird hiemit valoe jure cujuscunque von Amtswegen matifiziert gemäss dessen Käufer Ferdinand Büchl in den Besitz der Gampriner Hauseinlagr Nr. 60 zu setzen hierauf das Kapital für die Benderer Pfarrpfründ mit 100 Gulden vorzumerken und den Inhalt im Urkundenbuch einzutragen ist.6 Das Kloster löste sich im Jahr 1815 auf und 1816 starb der letzte Mönch und Pfarrer von Bendern P. Andreas Mayser. Das Lehen blieb dann auch im Besitz der Familie Büchl. Es folgten als weitere Besitzer: Johann Büchel, Karolina Büchel, geborene Hasler laut Abhandlung vom 12. Dezember 1891, Ferdinand Büchel laut Ver- trag v. 22. März 1901 und Josef Büchel Nr. 60 n. Urk. v. 29. 5. pr. 17. 6. 1952". Wie aus diesen Angaben zu ersehen ist, gehörte der Ferdi-Büchel- Hof zu den Lehengütern des Klosters St. Luzi, wurde dann mit anderen Gütern den Seelsorgepriestern von Bendern zu eigener Nutzniessung überlassen und am 16. März 1814 von Pfarrer P. Andreas Mayser an Ferdinand Büchel von Gamprin verkauft. Es handelt sich hier um ein Lehen, das den Namen «Langenacker» trug. Dieser Name ist trotz öfterem Besitzerwechsel durch Jahrhunderte am Lehen haften geblieben. Den Namen Langenacker finden wir in der Schweiz im 13. Jahr- hundert als Familiennamen. 6 Abschrift im U. B. des Grundbuches 4 f 228). 7 Grundbuchblatt Hausbuch Nr. 60 Gamprin. 
Vaduz den 29. April 1815 Schuppler mp 230
	        

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