Hauszeichen sind Eigentumszeichen, welche früher am Haus, auf Grenzpfosten, an Werkzeugen, an Haus- und Feldgeräten eingeschnit- ten, eingebrannt oder eingezeichnet wurden. Mit der Anbringung des Hauszeichens kennzeichnete man sein Eigentum. Als Handzeichen sind die Hausmarken in alten Urkunden zu finden. Früher, als der grösste Teil der Bevölkerung des Schreibens und Lesens noch unkundig waren, hatte man bei Verträgen und amtlichen Proto- kollen an Stelle der Unterschrift einfach sein Hauszeichen hingesetzt. Die allgemeine Schulpflicht wurde in unseren Gemeinden erst im Jahre 1805 eingeführt. Pfarrer Fridolin Tschugmell hat in seiner Sammlung eine grosse Anzahl solcher Handzeichen zusammengetragen. Diese gesammelten Zeichen stammen vorwiegend aus alten Urkunden aus den Jahren 1778 bis 1829. Die Handzeichen sind im allgemeinen identisch mit den Hauszeichen. Eine Besonderheit stellt die Wiff e dar. Die Wiffe, auch Plässa, Pläxa Abb. 3 Handzeichen an Stelle einer Unterschrift auf einem «Konferenzialprotokoll» aus dem Jahre 1790. (Liecht. Landesarchiv). 177