Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1977) (77)

Habe wieder. Willigte er jedoch ein, in der Gemeinde zu bleiben und wollte dann später fort, behielt die Gemeinde seinen Besitz ein. Doch gab man einem Ausziehenden auf seine Bitte eine kleine Summe mit auf den Weg, wenn er nicht freventlich gehandelt hatte».109 Die Gemeinde sorgte völlig für die Bedürfnisse aller Mitglieder und nahm Rücksicht auf Sonderfälle: «Jedem 'Haus' ist ein Haushälter 'für- gestellt', der den Kellner und das 'Kuchelvolk', die Schwestern in der Küche, unter sich hat. Er hat mit grossem Fleiss auf Sparsamkeit und Gleichmässigkeit in der Verteilung der Lebensmittel zu achten. Die Mahlzeiten werden gemeinsam eingenommen; es gibt vier Mahlzeiten. Wer es ermöglichen kann, soll ungerufen zur bestimmten Zeit sich nach der Essstube verfügen, den andern wird es von den Essenträgern zuge- tragen. Niemand darf für sich selber kochen, niemand Küchengeschirr oder anderes Gerät selbst haben. Die ledigen Brüder schlafen gemein- sam auf grossen Kammern, ebenso die Schwestern, Ehepaare bekommen eine der kleinen Kammern unter dem schrägen Strohdach zugewiesen, die heute noch 'Örtel' genannt werden. Kinder teilen das Schlafzimmer mit ihren Eltern nur während der ersten beiden Lebensjahre. Dann wandern sie in die Erziehungsanstalt der Gemeinde. Es gibt genaue Vor- schriften, was Kindern und was Alten und Kranken an Speisen zu- kommt, wie oft wöchentlich Fleisch gegeben werden soll, ja auch von den üblichen Bereitungsweisen der Speisen soll nicht abgewichen wer- den. Ebenso ist die Verteilung von Wein und Bier geregelt. Für eine Zeit der Teuerung ist genau vorgeschrieben, welche Handwerker um ihrer anstrengenden Arbeit willen einen Käse zum Vesperbrot bekom- men sollen und welche nicht. Ferner ist gesagt, welche Handwerker ein Recht haben sollen auf lederne Koller. Stiefel sollen nur denen zuge- wiesen werden, die in der Nässe arbeiten, die andern sollen nur Schuhe erhalten. Vor allem wird es bekämpft, dass Kinder schon Stiefel be- kommen. Niemand soll gleichzeitig mehr als ein Paar Schuhe haben, vor allem nicht die Kinder, weil sie ihnen sonst zu klein werden. Doch wird auch festgesetzt, dass, wer viel in der Kälte und im Freien sein muss, wie Fuhrleute und Halterbuben, 'Pelzhäubel' in die Hüte genäht bekommen sollen. Wer neue Kleidungsstücke braucht, muss das abge- tragene vorlegen, damit man sieht, ob es auch noch könnte ausgebessert 109 Plumper, Sten 101/102. 150
	        

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