Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1977) (77)

Das liechtensteinische Neumühl wird Zentrum Wen wundert's, dass die Chronik in den Berichten über die entsetz- lichen Verfolgungen 1551 bemerken muss, «ob wol auch vil aus Irer zal fielen, wider zur weit, so hielten sie doch dest steifer zu gott»95 — dass also doch einige dem Druck nicht gewachsen waren? Wundern kann eher, wenn auf der folgenden Seite der «ältesten Chronik der Hutterischen Brüder» berichtet werden kann, «Inn und under solchen schweren Trüebsal thet gott vil herZu, und kamen vil Zur Gmain hin und wieder, die frumb wurden . . . Mer kamen herZu als offt hernach in der gueten Zeit. . . »96! Auch in Mähren ist das Blut der Märtyrer zum Samen der Gemeinde geworden. Sogar in der Zeit der Verfolgung wurden ab zu neue Haushaben gegründet — die oft nach einem oder zwei Jahren wieder verlassen werden mussten. Die Tapferen, welche in dieser Zeit äusserer Bedräng- nis treu geblieben waren, gingen nach dem Ende der Verfolgung — die am schlimmsten fünf Jahre lang gewütet hatte — sofort wieder an die Arbeit: Wie Pilze schössen die Haushaben aus dem Boden. Hatte es 1545 in Mähren 21 Haushaben mit zusammen etwa 3'000 Mitgliedern (davon l'OOO Jugendliche und Kinder!) gegeben, zählte man 1589 57 Bruderhöfe mit durchschnittlich 400 Bewohnern — also gegen 25'000 Brüder und Schwestern in Mähren !97 Einige der neu gegründe- ten Haushaben lagen auf Besitzungen der Herren von Liechtenstein (in Klammern ist jeweilen die Zeit ihres Bestehens angegeben): Bergen bei Nikolsburg (1557 —1622)98, Neumühl (1558 —1623)»9, Nikolsburg (1556—1621)100 — die Besitzung ging allerdings der Familie von Liechtenstein 1561 verloren und gehörte schliesslich seit 1575 denen von Dietrichstein —, Pausram (1538 — 1547 und 1548?—1622)1«1 — nur bis 1556 liechtensteinisch —, Pollau (1547?—1590)1«-', Pulgram 95 Zieglschmid, Ste 337. 96 Zieglschmid, Ste 338 97 Kuhn, Bd 2, Sten 314/315. 98 Beck, Ste 152, A 1 und Ste 208. 99 Beck, Ste 209, Menn. Lex. Bd 3, Sten 214 — 218. 100 Beck, Ste 206, Menn. Lex. Bd 3, 256 — 260. 101 Beck, Ste 135, A 2. 102 Zieglschmid, Ste 330, A 1. 148
	        

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