gemain alles sein, auch in leiblichen gaben ihres vaters im himel»80. Die Folgerung aus dem Paulus-Bild und dem Satz Stadlers ist denn auch logischerweise, «wo man Eigentum habe und nicht mit der Gemeinde leben und sterben wolle, da sei man ausserhalb Christo und besitze keinen Vater im Himmel»61. Schon Stadler ist sich darüber im klaren, dass hier alles andere als Selbstverständliches verlangt wird. Die «wahren Christen», die sich durch die Erwachsenentaufe freiwillig für ein neues Leben entscheiden, sollten aber zu einem Gemeinschaftsleben fähig sein, das den nicht bekehrten Menschen nicht möglich sein kann: «Ja gewüsslich solchen unabgestorbenen, fleischlichen, natürlichen menschen on geist, denen ist es ein schwäres püters unerträglichs leben»62. Anderseits werden aber die Mitglieder der Gemeinschaft das Leben ohne Privatbesitz nicht als Last, sondern als Befreiung erleben: «Der Weg in die Gemeinschaft, in der sich diejenigen zusammenschliessen, die 'im elend wallen' ist zu- gleich der Weg zu einem freien, ledigen und gelassenen Herzen, führt also zu einem beglückenden Zustand als Glied des Leibes Christi.»63 Das wird noch deutlicher durch Ridemann ausgedrückt (um 1542): Er findet unter Hinweis auf Lukas 16,12 «Deshalb nenne Christus das zeitliche Eigentum auch das Fremde»64. Auf solidem biblischem Grund vollzog sich also die Abschaffung des Privateigentums und die Bildung hutterischer Bruderhöfe in Mähren. Im unglücklichen «Königreich Münster» war der Besitz der einzelnen in einer Notlage (Belagerung der Stadt) einfach zum Allgemeingut er- klärt worden.65 Mit den Täufern in Münster wollen denn auch die in Mähren nichts zu tun haben und sagen von ihnen, sie trieben «Teyffels Spyl»66. Dennoch haben ihre Gegner natürlich nicht so genau unterschieden und vor allem nach dem Fall von Münster auch in Mähren die Gemein- 60 Müller, Glaubenszeugnisse, Ste 221. 61 Müller, Glaubenszeugnisse, Ste 222. 62 Müller, Glaubenszeugnisse, Ste 224. 63 Plümper, Ste 83. 64 Plümper, Ste 86. 65 Blanke, Sten 54 —56. 66 Zieglschmid, Ste 144; Beck, Ste 171. 138