Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1976) (76)

— 50 — 42. Lyon, 1306 Januar 1. Der Kardinalpriester Berengar1 schreibt an die Bischöfe von Chur und Konstanz, der edle Mann Graf «Rudolf von Werdenberg- Sargans2 («nobilis vir Rodulfus Comes deMonte / f o r t i») habe sehr für sich gebeten, da er den Bischof von Basel3 den er letzt- hin vermessenerweise gefangengenommen, eine Zeitlang in Haft ge- halten, seiner Pferde und anderer Habe beraubt, jetzt wieder in Frei- heit gesetzt und ihm wie der Kirche Basel für allen Schaden "Wieder- gutmachung geleistet, dies auch durch vom Bischof und der Basler Kirche besiegelte Urkunden nachgewiesen habe. Darauf habe er, Be- rengar, als päpstlicher Bussrichter ihn auf seine Bitten und im beson- deren Auftrag des Papstes von der Exkommunikation befreit. Jetzt aber habe er erfahren, dass die vorgelegten Urkunden mit Gewalt erpresst. worden, weil der Bischof auf andere Weise nicht befreit werden konnte und dass weder der Bischof noch das Hochstift, wie in den Urkunden behauptet, entschädigt worden sind; vielmehr habe die Basler Kirche einen Schaden von mindestens viertausend Mark Silbers dadurch er- litten, dass der Bischof schmählicherweise gefangen und etwa sechs Monate in Haft gehalten, Pferde, Gold, Silber, Kleidung und anderes von beträchtlichem Werte verlor und schliesslich, in der Absicht wei- terer Gelderpressung gezwungen wurde, mit Zustimmung des Basler Kapitels dem Grafen eine Burg von geringem Wert («quoddam Castrum parvi 
valoris»), bisher dessen Eigentum, nun als Lehen zu übertragen, dafür aber als Entschädigung dreitausend Mark Silbers zu zahlen, obige Schadloserklärung zu leisten und auf Gegenwehr eidlich zu ver- zichten. Auf das Bittgesuch des Betroffenen bei der Kurie befiehlt der Kardinal den beiden Bischöfen, wenn sich die Sache so verhält, den Grafen, seine Komplizen und Anhänger zur Wiedergutmachung anzu-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.