Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

V. HERRENHAUS 1. Grabungsbefund Wir haben die Villa zuerst im Südwestbereich angegraben und wussten dabei nicht, dass es sich um einen Teil der in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts entdeckten Villa Rustica handelte. Die aufgedeckten Fundamente stimmten mit den gezeichneten Grundrissen aus der Ausgrabung 1893/96 nicht ganz überein; dies trifft besonders bei den Räumen 8 und 9 zu. Erst der Fortgang der Arbeiten (seit 25. Januar 1974)' brachte die Klärung. Mit Unterbrüchen gruben wir ab Mitte No- vember 1973 bis zu den Weihnachtstagen 1974. Trotz der winterlichen Kälte erarbeitete Herr Albertin in den Mona- ten Dezember 1974 und Januar 1975 die steingerechten Aufnahmen. Seit den Sommermonaten 1975 liefen die eigentlichen Restaurations- arbeiten am aufgehenden Mauerwerk. Infolge der Kälte stellten wir die Arbeiten während des Winters 1975/76 ein; ihre Wiederaufnahme er- folgte im Frühjahr 1976 und dauerte bis Juni 1976. Der Schwerpunkt des Villa-Grundrisses lag bei der Feuerstelle, wel- che die Koordination Y 159.750,0; X 29.487.0 hat. Die Villa bildete somit in der Hanglage die oberste Gruppierung des römerzeitlichen Guts- hofes, der mindestens im Endausbau eine gefällige Anordnung der Bau- volumen aufwies. Die Bauten selbst sind das Ergebnis längerer bau- licher Unternehmungen (Abb. 22 bis 27; s. Situation, Abb. 4; Felderplan, Abb. 5; Grundriss, Abb. 21; steingerechter Plan, Planbeilage IV; Profile, Planbeilage V). Die Ausgräber von 1893/96, Stellwag und Jenny, vermuteten den Haupteingang zum Herrenhaus (487.71) an der Bergseite und bezeich- neten das Vestibül als Raum l51. Ganz eindeutig wies die äussere Kante der 60 cm dicken Mauer in einer Breite von 1,60 m auf eine 51 Samuel Jenny, JBL 1903, 192 f. Sämtliche Pläne der Ausgräber von 1893/96 und auch der Bericht Jennys lassen die Aussenmauer bei Raum 1 unter- brechen und sehen gegen das Atrium eine im Mauerwerk erkennbare Türe vor. Diese Darstellungen aber konnten bei den jüngsten Grabungen durch nichts untermauert werden. 57
	        

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