Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Holz, denn so viel wird zur Beamtencompetenz, mit Einschluss des Arrestantenholzes gebraucht, an die Triesnerberger als Schlagerlohn bezahlt . Frohngeld vom Wildprättragen Die Triesnerberger und Plankner sind schuldig das im Gebirge erlegte Wild zum Amte herun- terzubringen, wofür ihnen pr Mann 4 kr ge- hören. Hieran kam 1814 in Ausgab Jagersaccidenz besteht in dem, dass ihm für die Aufsicht beim Holzschlag, durch so viele Tage, als er dabei zubringt, täglich 6 xr, und vom verkauften winddürren Holze der dritte Theil des einge- gangenen Betrages bezahlt wird; was ao 1814 zusammen ausmachte 259 Salzleck Hierauf sind dem Jäger jährlich passirt . . . Für erkauftes Holz Da in den herrschaftlichen Waldungen keine brauchbaren Lerchbäume wachsen, so ist von jeher die Gemeinde Triesen verbunden aus ihren Gemeindswaldungen zur herrschaftlichen Nothdurft einen ganzen Lerchenstamm wie er ausgesucht wird, der Obrigkeit gegen eine Ver- gütung pr 1 fr zu überlassen, der dann von den Triesnerbergern durch Frohn gefället, an die Strasse geschaft, und von da durch Zugfrohn an seine Bestimmung gebracht wird. Auch sind für itzt brauchbare Fähren zu Was- serröhren in den landesfürstlichen Waldungen ausgegangen, die als Bedarf zur Wasserleitung von Zeit zu Zeit nachgeschaffet werden müssen. Für diese Holzarten wurden ao 1814 ausgelegt .
	        

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