Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

257 f x Von einem Fischraiger Geyer . . 
— 20 — 10 Sperber, Eulen, und anderen kleinen Raubvögln . . Spillhahn Parniss oder Steinhuhn . . 
— 6 — 12 — 12 Von schädlichen muss er jährlich wenigstens vier Füchs, und vier Marder oder Iltisbälge ab- führen, oder was hieran abgeht für einen Fuchs- balg 1 fr, und für einen Marder oder Iltis 30 kr bezahlen. Die abführenden Häute und Bälge werden meistbiethend verkauft, die Zeichen vom ande- ren schädlichen Wilde aber durchs Feuer ver- tilgt. An dergleichen Schusslohn wurden pro anno 1814 ausgelegt Holzschlagerlohn Die Triesnerberger sind laut Urbar schuldig, das Holzbedürfniss zu fällen, zu spalten, und zu sägen, wurden auch hiezu lange Zeit verwendet, und ihnen für Kopf und Tag eine Frohngebühr von 6 xr bezahlt. Allein man überzeugte sich von Zeit zu Zeit immer mehr, dass die Frohn- gebühren mehr Auslagen verursachten, als wenn das Deputatholz um Lohn gefällt worden wäre, denn bei Fällung von 46 Klaftern rlolz wur- den zwischen 80 fr und 90 fr Frohngelder aus- gegeben, daher schon durch Reskript von 22len April 791 anbefohlen war, mit dieser Gemeinde Unterhandlungen um einen billigen Holzschla- gerlohn einzuleiten, der auf 1 f 28 xr pr Klafter festgesetzet, und in solcher Hohe auch durch Res- cript von 22ten März 1809 anerkannt worden ist. Gemäss dieser Uibereinkunft werden für 54 Kl 
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