Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Dieser Fall traf im Jahre 1814 ein, wo im'Früh- jahre starke Raife, während der Blühe angehal- tenes Regen, und Schneewetter, und im Herbste vor Zeitigung der Trauben, starke Gefröste fast alles vernichteten; daher für Weinkauf oder Reluition ausgegeben wurden Weingartenarbeitslohn Die herrschaftlichen Reben im Bock und Häl- dele zu Vaduz, dann im Wolfgang zu Triesen, werden, da sie unter gehöriger Aufsicht gehal- ten werden können, um Lohn bearbeitet. Der Rebmann erhält nebst den Frohnzugäng- lichkeiten für 100 grosse Klafter in Quadrat a 7 Schuh accordmässig 9 fr und muss dafür alle Arbeiten, das Wimmeln, und Torkeln ausge- nommen, zur gehörigen Zeit, und ordentlich vollziehen, auch Stückeln, und Bänder bei- schaffen. Nach diesem Acorde kostet die Bestellung des Bocks und des Häldeles zu Vaduz und jene der Wolfgangsreben zusammen Weinfechsungs und Presskosten Die Wimlung in denen um Lohn bearbeiteten Weingärten zu Vaduz und Triesen geschieht um Lohn, wobei ein Wim- 253 ler täglich 18 kr, ein Träger, und Tretter aber 24 kr erhält. Den Torklmeistern aber werden für die Aufsicht im Torkel vom Tage der Verschwellung, bis zum Pressen, täglich denen zweien zu Vaduz jedem 16 kr, denen zu Mauern und Eschen aber 24 kr bezahlt, und denen Vaduzern zum pres- sen, ein, oder nach Umständen zwei Taglöhner passirt, die täglich 24 kr Lohn erhalten. 406
	        

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