Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Waldamtsnutzung Für verkauftes Stammholz. Die Waldungen so die Herrschaft im Fürsten- thume an zugänglichen Orten besitzt, sind nach der vorausgelassenen spezifischen Beschreibung nicht von Bedeutung, daher das Holz — jenes im Alpenthale ausgenommen, — meistens zur eigenen Bau- Deputat- Ziegl- und urbarischen Wuhrbedarf vorbehalten werden muss, und nur wenige unbrauchbare, oder windbrüchige Stämme werden hie und da, bei öffentlichen durch den Waldcontrolor und Jäger'abhaltenden 236 Licitationen an den meistbiethenden hintan- gegeben. Im Jahre 1814 giengen ein Für verkauftes Klafterholz. Von dem hinter dem Gulmen im Alpenthale wachsenden Holze werden von Zeit zu Zeit durch Frastanzer Holzschröter kontraktmässig bald mindere, bald grössere Parthien geschla- gen, von dort auf ihre Kosten auf dem Samina- bache nach Frastanz in Vorarlberg .geflösst, aufgestellt, und dann die controlirte Klafter- zahl nach dem bedungenen Preise bezahlt. Im Jahre 1813 wurden unter solchen Bedlng- nissen laut Reskript von 27 Februar 1813 an Joseph Schmidt von Frastanz 104 Kl zu 42 xr Stoklöse pr Klafter hingegeben, dann aber durch Reskript von 20 April 1813 bestimmt, dass zukünftig versuchsweise einige Hundert Klafter Holz im Saminathale auf herrschaftliche Kosten geschlagen, nach Frastanz geflösst, und dort an Kauflustige abgesetzt werden sollen, um aus dem deductis erübrigenden Uiberschuss sich überzeugen zu können, ob die von den Holzschrötern gemachten Anbothe annehmbar sind.
	        

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