Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

2lens Man sondere bei der Wimlung die weis- sen Beere, sorgfältig von rothen ab, um dem rothen Weine eine so viel mög- 233 lieh dunkle Farbe zu geben, weil auf diese die Käufer oft mehr als auf die innere Güte sehen. jtem Haben die Trauben vor der Wimlung durch Fröste gelitten, oder sind sie nicht durch- gängig reif geworden, so sondere man die er- frorenen, oder nicht vollständig reif geworde- nen von den rothen sowohl, als von den weissen ab, torkle sie abgesondert, und verkaufe den gepressten Most so gut als möglich, auch unter dem geringsten Preiss. Nur dann ist man im Stande, den Wein vor allen andern, und um einen nahmhaft höheren Preiss abzusetzen. Die Preise sind von Jahr zu Jahr verschieden, und hängen nicht nur von der Menge, Ausgiebigkeit, Güte, und Farbe des Mostes, sondern auch hauptsächlich von der grösseren, oder minderen Konkurrenz der Käu- fer ab. Immer aber löset beim rothen Gewächse die Obrigkeit mehr als der Priwate. Bei Bestimmung der Weinpreise wird die jähr- lich von den Ortsrichtern vor der Wimlung be- stimmende Weinsteuer, und das, was Priwate für ihre Weine lösen, pro basi angenommen, und dann beim Boker aufs Viertl 30 auch 36 xr, bei dem anderen rothen aber 8 bis 12 xr zuge- schlagen. Beim weissen Gewächse 234 muss man jedoch zufrieden seyn, wenn die all- gemeine Weinsteuer eingeht, und ihn, wenn er eingekellert wird, immer wohlfeiler verkaufen, als der Torkelpreiss war. Da sich die Nutzung dieses Gefälls nicht so ge- nau von einem Jahre her bestimmen lässt, weil
	        

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