schlecht ist, auch um den geringsten Feldkircher Wochenmarktspreiss an Kauflustige hingegeben. Im Jahre 1814 wurden erlöst für 58 Viertl Spelz
49
— — für 30V-2 Viertl Türkenkorn
50
50 — 99
50 — 229 Für verpachtete Zehente. Hieran zahlt die Gemeinde Planken für den schuldigen Früchtenzehent laut Genehmigungsreskript von 1 7ten Qpntpmhpr 1814 für Hip 7pir vnm 1 ten T^n_ XI JC LI IC1111/C1 lOlt IUI U1C Z-.C11 VUlll J. Jdll ner 1814 bis Ende Dezember 1819 jährlich 100 fr hievon gehören ins Renntamt 3/16 tl pr . .
18
45 — Der Balzerer Neugereutzehent ist laut Licita- tionsprothocoll von 28len Jänner 1809 bis Ende UCZC111UC1 lOln etil JOllclllll DaJJllbl JJUC111 VUI1 Balzers verlassen gewesen um 100 Der Triesner und Triesnerberger Nowalzehent ist laut Protokoll von 12ten April et ratificato 30 Aug 1809 bis Ende Dezember 1814 an den triesner H. Pfarrer Johann Michael Mähr ver- lassen, um jährl 18 Beide diese Zehente müssen ab anno 1815 neu verpachtet werden, doch wird hiezu der schik- lichste Zeitpunkt jener kurz vor der Erndte seyn, weil wenn die Früchte schön stehen sich mehr Pachtliebhaber finden dürften, als dermahl, da man durch mehrere unmittelbar nacheinander gefolgte Misjahre abgeschrekt ist. Der Maurer halbe Zehent ist laut Kontrakt von 16ten April et ratificato 19len May 1810 an die Gemeinde Mauren bis Ende 1815 verlassen um jährliche 200 Summa der Zehentpachtgelder 336
45 — 388