und sich sonach wieder im Strom verlierenden Rheinwassers betrieben wird, und ins Renntamt jährlich 34 fr zinset. Der Zehent gehört unter den von Bendern. 102 , An Holz leidet sie Mangel, bedient sich sohin zur Feuerung meistens des Torfes, der auf ihrem Gemeindsried gestochen wird. Hier bezieht die Herrschaft den Rheinzoll. Mit dem Bezug desselben wurde als mit dem Gnadenlehen schon im Jahre 1689 Andreas Büchl von Hanibal Friedrich Grafen von Hohenems belehnt, und diese Be- lehnung von Sr. Durchlaucht dem Herrn Alois Fürsten von Lichtenstein im Jahre 1789 an Johann Büchl, und seine Nachfolger unter den Be- dingnissen erneuert; dass
er a verbunden ist, den Rhein und Landzoll nach der nach der bestehenden Zolltariffe einzuheben, den Rheinzoll ganz, vom Landzoll aber nur jenen vom Vieh beim Renntamte abzufüh- ren, statt des anderen Landzolles
aber b jährlich 2 fr zu
bezahlen; c die Zollentrichtung auf Rofenberg nicht zu hindern; dagegen
er d von je- dem abzuführenden Gulden 6 xr Einzuglohn
erhält; e den Schank gegen das vorgeschriebene Umgeld betreiben kann, und / aus der herrschaft- lichen Bürstwaldung jährlich eine Tanne, oder statt selber nach Belie- ben der Obrigkeit, anderthalb Klafter Buchenholz erhält, was er sich aber fällen, und auf seine Kosten zuführen zu lassen schuldig ist. 103 L Schellenberg ist eine auf der Höhe des Eschnerberges zerstreut lie- gende kleine Gemeinde von 53 Haushaltungen, und 282 Einwohnern. Sie war ehdem der Sitz der Herrn von Schellenberg, und gab der gan- zen Grafschaft den Namen. Noch itzt bestehen rudera zweier eingegangener herrschaftlichen Schlösser. Sie wird nach ihrer zerstreuten Laage in den oberen, mitleren, und unteren Schellenberg eingetheilt. Auf dem oberen Schellenberge steht eine kleine Kapelle, in der von 281