Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Der Boden ist hier, den tiefländigen, und saueren Riedgrund abge- rechnet, sehr fruchtbar, und erträglich, daher ziemlich viel, und schöner Türken, und Fäsen gebaut werden. Vorzüglich liegen die herrschaftlichen, und kaiserlich oestreich sehen Güter in den fruchtbarsten Gegenden, und machen das besste Land in der Gegend aus. Vom Dorfe durchs Ried getrennt liegen im Schaanwalde an der Landstrasse drei Häuser, und eine Mahlmühle, samt Gerstenstampf, die auch dahin gehören. Die Mühle samt Gerstenstampf und der Mühlbünd ist ein herrschaft- liches Erblehen, und muss bei sonstiger Einziehung alle Jahre zu Mar- tini 91/» Viertl Körner, und 28 xr Geld Zinsen. In dieser Gemeinde hatte die Herrschaft nebst denen noch vorhan- denen obrigkeitlichen Gütern zwei an Private hintangelassene Besitzun- gen, nämlich den Weinzierler, und den Rennhof. Der Weinzierlerhof liegt mitten in der Gemeinde besteht aus einem Bauernhause, samt Stall, und Gütern, und wurde in Folge höchster Weisung von 1len Okto- ber 1794 laut kontrakt von 19len April 1795 und dem in Folge dessen ausgefertigten Lehenbriefe dem Sebastian Welti von Mauern, und sei- nen Nachfolgern gegen deme zu einem immerwährenden Erblehen ver- liehen, dass hievon jährlich 53 fr Geld, und 93 drei Viertel Körner Erblehenzinns, und bei Veränderungsfällen 22 fr Ehrschatz zu bezahlen sind. Der Rennhof liegt weiter nördlich auf der Anhöhe vor Mauern nicht weit vom Schellenberg, und wurde laut Kauf von 14ten September et ratificato 22ten Oktober 1780 an Andreas Oehri von Schellenberg um 2840 fr als freyes Eigenthum überlassen, nur behielt sich die Herrschaft, wenn der Hof ganz, oder zum Theile an auswärtige Private, Klöster, Gotteshäuser, oder sonst todte Hände verkauft werden wollte, das Zug oder Einstandsrecht, um den Kaufpreiss, oder wenn er zu hoch wäre, um den unpartheiischen Schätzungswerth vor. Der Zehent gehört in diesem Gemeindsbezirke von der Breite bei der Kirche, und von allen kaiserlich oestreichschen Gütern dem Pfarrer ganz allein, von den andern Gütern aber wird er zwischen der Herr- 275
	        

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