Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Taglöhner arbeiten, und kehren dann mit dem sich erworbenen Ver- dienste nach ihrer Heimatti zurück, wo sie den Winter hindurch blei- ben, und im folgenden Frühjahre die Reise wiederhohlen. Selbst viele erwachsene, und junge zu Hause entbehrliche Leute, und Kinder, die kein Handwerk kennen, wandern im Frühjahre nach Schwaben, trachten dort als Knechte, Hirten, oder Taglöhner unterzu- kommen, und sich nach dem Verhältnisse ihrer Brauchbarkeit nebst der Kost den Sommer hindurch bald einen grösseren, bald einen geringeren baaren Verdienst zu erwerben. Unter den Landeserwerb ist auch der Verdienst zu rechnen, der dem Unterthan durch Fuhrwerk zugeht. Alle Frucht, und Salzgüter die durchs Land nach der Schweiz 39 gehen, besorgt derselbe zum Theil gemeinschaftlich mit Vorarlberg auf der Route von Feldkirch bis Schaan, im übrigen aber allein bis Balzers, und dann von da, bis Mayenfeld. Nach alter Uibung und bestandenen Verträgen haben von diesen Frachtgütern die Vorarlberger drei fünftl nach Schaan gebracht, die sonach durch Vaduzer, Schaaner, und Triesner Gemeindsleute bis Balzers spedirt wurden. Zwei Fünftheile hingegen luden die unterherr- schaftlichen Unterthanen in Feldkirch, und führten sie ohne abzuladen, bis Balzers. Und alle in Balzers zusammengekommene Fracht wurde von dieser Gemeinde über die Luziensteig nach Mayenfeld besorgt. Diese Verträge wurden jedoch in der letzteren Zeit nicht mehr ganz zugehalten, denn die Vorarlberger Hessen sich nicht auf die ihnen gebührenden drey fünftl beschränken, sondern führten so viel sie mochten, nach Schaan, und raubten durch diese nicht zu ändernde Eigenmächtigkeit den Unter- thanen der unteren Landschaft den ihnen zugewiesenen Verdienst. Nur in der Strecke von Schaan bis Mayenfeld wird noch immer die Roodordnung beobachtet, gemäss welcher ein Unterthan nach dem anderen, in wie ferne er mit einer Bespannung versehen ist, eine 241
	        

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