Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Wirtschaft und Gesellschaft Die natürlichen Voraussetzungen für die Landwirtschaft, von der allein fast alle Einwohner leben mussten, waren ungünstig. Raubbau an den Wäldern in Graubünden führte zu einer zunehmenden Rüfe- bildung, zu Bergstürzen und Erdrutschungen, so dass der Rhein immer grössere Geschiebemassen in die unteren Talschaften wälzte, sein Bett ständig erhöhte und damit die Talgründe immer mehr bedrohte. Die sogenannten Überschwemmungsjahre häuften sich zusehends, obwohl die Bewohner jährlich mehrere Wochen an der Ausbesserung der Wuhre arbeiteten. Katastrophale Rüfeniedergänge zerstörten - immer wieder Kulturland, überschütteten die für den Durchgangsverkehr wichtige Landstrasse und bedrohten die Dörfer. Die Tallagen litten zu- sehends stärker unter den Gewässern, die vom allmählich ansteigenden Wasserspiegel des Rheins gestaut wurden. Zwar versuchte man, den Binnengewässern eine bessere Mündung in den Rhein zu verschaffen, dennoch kam es immer wieder zu Rückstauungen, die grosse Talflächen monatelang in einen See verwandelten und versumpften. Gerade diese Tallagen wurden nun aber dringend für die landwirt- schaftliche Produktion benötigt, war doch die Bevölkerung seit Ende des 18. Jahrhunderts rasch angestiegen. 1789 hatte das Land noch 4228 Einwohner gehabt, 1815 zählte man bereits 6117. Dieses treibhausartige Wachstum hatte dazu geführt, dass das Land nicht mehr alle seine Bewohner ernähren konnte. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts hatte daher die saisonmässige Auswanderung zugenommen. Einzelne Fami- lien verliessen ihre Heimat gar für immer. Der liechtensteinische Bauer lebte noch in einer sozialen und wirt- schaftlichen Ordnung, die in ihren Wurzeln weit ins Mittelalter zurück- reichte. Der Herrschaftsgedanke prägte das menschliche Zusammen- leben und realisierte sich in den Formen von Grund-, Haus-, Schutz-, Gerichts-, Leib-, Landesherrschaft <u. a. Die Grundherrschaft bestimmte wesentlich die Agrarverfassung. Sie beruhte auf dem Herreneigentum an Land und bedeutete in wirtschaftlicher Hinsicht, dass das grund- herrliche Land, aber auch Mühlen, Tavernen und andere gewerbliche Betriebe zwecks Bewirtschaftung verliehen wurden. Als Gegenleistung erhielt der Grundherr vom Lehensnehmer einen Anteil am Ertrag in Form' von Abgaben oder auch verschiedene Dienstleistungen (Fronen). Eine grosse Zahl von Abgaben und Fronen resultierte auch aus den 198
	        

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