Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Einleitung I. DER GESCHICHTLICHE HINTERGRUND Die Umwälzungen der Zeit lassen Spuren in der Geschichts- schreibung zurück. Zum besseren Verständnis und zur gerechteren Beurteilung und Wertung eines Werkes muss seine zeitgeschichtliche Umgebung miteinbezogen werden. Schupplers Landesbeschreibung ist in erster Linie eine Landeskunde, eine Momentaufnahme der wirtschaft- lichen, politischen und sozialen Verhältnisse Liechtensteins, sie ist aber auch ein frühes Stück liechtensteinischer Geschichtsschreibung. Die Charakteristiska ihrer Entstehungszeit, des frühen 19. Jahrhunderts, besonders die damaligen Verhältnisse in unserem Lande sollen daher im folgenden kurz skizziert werden.1 Staat und Souveränität Als Schuppler seine Landesbeschreibung abfasste, waren bald hundert Jahre vergangen, seitdem Liechtenstein als eigenes Staats- wesen zu existieren begonnen hatte und zum unmittelbaren Reichs- fürstentum erhoben worden war. Erst vor wenigen Jahren, als Napoleon am 12. Juli 1806 Liechtenstein ohne Wissen des Fürsten in den Rhein- bund aufgenommen hatte, war das Reichsfürstentum ohne eigenes Zutun ein souveränes Staatswesen geworden. Der Fortbestand dieser eben erlangten Souveränität war allerdings sehr ungewiss geworden, seitdem Liechtenstein 1813 aus dem Rheinbund ausgetreten war und sich verpflichtet hatte, im alliierten Lager die Unabhängigkeit Deutsch- lands zu fördern. Seit Monaten liefen die Verhandlungen des Wiener Kongresses. Liechtenstein war zwar seit Februar 1815 bei den Kongress- verhandlungen vertreten, die Zukunft des Kleinstaates war aber noch völlig ungewiss. Schuppler spricht in seiner Landesbeschreibung, die er am 25. Juni 1815 nach Wien schickte, von einer «wahrscheinlich zer- trümmerten französischen Übermacht».2 Die Entscheidung, die in der 1 Vgl. dazu Malin, Quaderer, Ospelt. In diesen Arbeiten wird die Materie eingehend behandelt. 2 LBS, S. 5. 195
	        

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