Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

p Erst vor wenigen Jahren hat der Landtag über Antrag der Regierung dem Kauf der alten Taferne zugestimmt und auch die grossen Kosten des Umbaues zum Landesmuseum bewilligt. Träger des Landesmuseums ist eine durch Gesetz ins Leben gerufene öffentlich-rechtliche Stiftung. Der Historische Verein und das Land brachten vertraglich ihre Sammlungen in die Stiftung ein. Für die Kosten des Landesmuseums kommt hauptsächlich der Staat auf, der Jahr für Jahr diese Auslagen ins Finanzgesetz aufnimmt. Es ist das eine in jeder Hinsicht saubere Lösung. Die Finanzierung eines derartigen Museums ginge weit über die Kraft des Historischen Vereins hinaus, sind doch im Finanzgesetz für das Jahr 1976 für das Landesmuseum Ausgaben in Höhe von sfr. 176'800.— vorgesehen. Der Vereinsvorstand tat alles nur Mögliche um diese Lö- sung zu erreichen. Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, dass ich bei dieser Gelegenheit zu Händen des Landesmuseums eine Anregung in Bezug auf dessen weitere Sammeltätigkeit einflechte. In unserem Jahrhundert hat sich durch die ins Kraut schiessende Technik vieles radikal geändert. Ich greife nur einen Punkt heraus, nämlich die Fahrzeuge. Seit mindestens den Tagen der Römer, also seit rund 2000 Jahren hatten die Fahrzeuge vier, manchmal auch nur zwei Räder und wurden von Menschen, meistens aber von Tieren gezogen. Andere Kräfte standen dem Transport von Gütern und Personen auf dem Landwege nicht zur Verfügung. Dieser Wagenpark; wie wir Älteren ihn noch voll erlebten, war sehr reichhaltig. Vom kleinen Handwagen (Schwizerwägile) bis zum vierspännigen Brückenwagen reichte der Bogen. Nun sind die von Tieren gezogenen Wagen sozusagen restlos aus dem Verkehr ver- schwunden, nachdem sie zweitausend Jahre lang unsere Strassen und Gassen belebt hatten. Ich glaube, dass uns als den hiefür Verantwort- lichen bald schwere Vorwürfe gemacht würden, wenn wir nicht jetzt noch, sozusagen im letzten Moment je ein gutes Exemplar von jedem Gefährt sicherstellen. Es dst aber schon höchste Zeit! b) Das Urkundenbuch In den Vereinsstatuten aus dem Jahre 1901 heisst es, dass im Jahr- buch «eine tunlichst vollständige Sammlung aller noch vorhandenen XXXI
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.