Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Die 3.20 m lange, vorfundamentlose, 60 cm breite Nordwestmauer des Raumes 20 gehört in Beschaffenheit, Art und Funktion zur gleichen Bauphase wie die Apside mit der Wanne. Eine Eigenart der Mauertech- nik, die hier besonders deutlich hervortrat, sei noch vermerkt: oft lagen Steine mit gleicher Breite aufeinander, so dass keine Binder die senk- rechten Fugen überdeckten, wodurch gegen die elementaren Gesetze der Mauertechnik Verstössen wurde. Auffallend war in diesem Bereich auch, dass auf dem hier üblichen graubeigen Mörtel in den unteren Lagen plötzlich gelblicher Mörtel mit Ziegelsplitteinlagen aufgetra- gen war. In der Westecke des Raumes überlappte diese sonderbare Mauer die Nordecke des Risalitraumes 6 um 55 cm. Durch die Ver- kröpfung eines dritten Mauerzuges an dieser Stelle (Südwestmauer des Raumes 21) entstand eine Ansammlung aus vier Mauerhäuptern, von denen drei, ohne miteinander im Verband zu sein, einander addier- ten. Die Südwestmauer zu Raum 20 bildete der nördliche Teil des Risalitraumes der Villa. Auch hier untergruben die römerzeitlichen Bauleute die äussere Fundamentkante und verstrichen die Erdwand wie bei Raum 19 mit einer dicken Mörtelschicht. Der guterhaltene Boden (485.68), im Ausmass von 1.75x3.20 (3.00) m2, bestand aus einer feinen Rollierung, auf die Mörtel mit Ziegelsplitt verstrichen war. In der äussersten Nordecke des Villa-Grundrisses bemerkten wir noch den Raum 21. Ein beinahe völlig zerstörtes Fundamentgeviert aus 60 cm breiten Mauern (ein bis zwei kleine Steinlagen, 485.82/ 485.60 UK), mit kleineren Steinen geschichtet und in grauen Gruben- sandmörtel verlegt, umfasst eine 3.45 (3.55) x 4.25 (4.30) m2 grosse Binnenfläche. Es bestand zum Mauerwerk der geschilderten Räume kein Mauerverband. Selbst die einzelnen Seiten des Raumgeviertes waren, soweit eine verbindliche Beobachtung beim desolaten Zustand der Fundamente überhaupt möglich war, nicht im Verband. Die nordöstliche Mauer lag im fallenden Gelände und passte sich in der Fundamentunterkante diesem an (485.38/484.84). In Talrichtung folgte sodann eine 12.80 m lange Mauer, die ohne klaren Abschluss ge- gen Süden lief. Nach 5.30 m (Aussenmass) bildete eine rechtwinklig, ohne Verband anstossende Fundamentlage die südwestliche Raumbe- grenzung des Zimmers 21. Welcher Aufgabe die weiter über die West- 114
	        

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