Bevölkerung zum Problem des Denkmalschutzes eine erfreuliche Wand- lung eingetreten ist. Die Gefahren erblickt er hauptsächlich — in der Expansion des Verkehrs, — in der Ausdehnung neuer Wohnsiedlungen, — im Profitdenken unserer Generation, — im baulich schlechten Zustand der Objekte, — im Fehlen von privat aufzubringender Mittel. Die zu ergreifenden Massnahmen sieht er in der Unterschutzstellung, wobei das Verfahren bei privaten Gebäuden nur mit gesetzlichen Mit- teln durchführbar ist, in der Ermöglichung des Unterhaltes durch Bei- träge des Staates und in einer Inventarisierung, als deren Grundlage der Kunstdenkmälerband von Erwin Poeschel dienen könnte. Im Zusammenhang mit den Bestrebungen zur Erhaltung von Orts- bildern weist der Referent darauf hin, dass das Land die anfallenden vermehrten Kosten allein nicht mehr tragen kann. Er fordert die Mit- wirkung der nutzniessenden Gemeinden als Partner. Zugleich regt er an, dass die Planungsbehörden die schützenswerten Überbauungen in Zonenordnungen aufnehmen und damit den Schutz gewährleisten sol- len. Die üblichen Vorschriften, wie Ausnützungsziffer und Bauabstände wären keine geeigneten Hilfen für die Erhaltung. An ihre Stelle müssten Leitbilder treten. Für die Durchführung der Massnahmen macht er folgende Vor- schläge : — Beschränkung des Verkehrs in Schutzzonenbereichen auf ein Minimum, — Vermeidung von Eingriffen, welche die Überbauung stören, — massstäbliche Unterordnung von Neubauten, — Anpassung von Bauformen und -massen an den Bestand, — Stellung von besonders hohen Anforderungen an die Qualität von Neubauten in schützenswerter Umgebung, — Erlassung von Spezialbauordnungen für erhaltenswerte Dorfteile, — Auswertung von Bild- und Schriftquellen, — Durchführung von exakten Bauaufnahmen. Der Landesbeitrag zum Denkmalschutzjahr bestehe in der Inven- tarisierung der denkmalschutzwürdigen Bauten und Gegenstände. Die 190