Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

sei das Zentrum dieser Vereinigung». Bei einem Anschluss an die Schweiz fürchtete man zusätzliche Steuern, eine Erhöhung der Löhne und Zölle und damit eine geringere Konkurrenzfähigkeit und ein Nach- lassen der Aufträge. Baumeister Hilti rechnete aus, dass der Preis für ein Haus von 12 
000.— auf 25 
000.— Franken ansteigen werde, was, nur nebenbei, durch weitere Erschwernisse der traditionellen Bauwaren- importe aus Vorarlberg zustandekomme.94 Bereits im April 1919 gab die Vorarlberger Landesregierung bekannt, dass der Holzexport nach Liechtenstein nur gegen Vorweis eines Be- stellschreibens des Empfängers und einer von der fürstlichen Regierung in Vaduz ausgestellten Bestätigung zulässig sei. Der Holzbezug wurde ausserdem auf bestimmte Holzgattungen beschränkt, welche für den Eigengebrauch, zur Erzeugung von Küblerwaren und für Schreiner- arbeiten bestimmt waren.95 Die Vorarlberger Landesholzstelle verschärfte aber schon bald ihre Exportbestimmungen, obwohl die F. L. Regierung gegen die Anschuldi- gungen dieser Behörde protestierte, man habe in Liechtenstein den Holzhandel zu wenig überwacht.96 Die nunmehrige Abgabe von 200 Kronen pro Raummeter Schnitt- holz durch Liechtensteiner Käufer wurde folgendermassen begründet: Um im Land Vorarlberg die Lebensmittelpreise künstlich niedrig zu halten, fiel bei Ausfuhr die Differenz zwischen dem vom Land festge- setzten Schnittwarenpreis (pro m3) von ca. 250 — 270 Kronen und dem Offertpreis der Landeskasse zu. Da man Liechtenstein als Zollinland betrachten musste, erhielt es Holz für den festgesetzten Preis von max. 270 Kronen. Diesen Umstand benützten Liechtensteiner Händler zum weiteren Export in die Schweiz, an dem sie verdienten, während die Liechtensteiner Bevölkerung und besonders die Baufirmen Holzmangel litten und der Vorarlberger Nahrungsmittelversorgung Schaden zuge- fügt wurde.97 Die ganze Problematik des Kleingewerbes kam im Januar 1921 durch die grosses Aufsehen erregende «Boykotterklärung» der Liech- 94 LLA: Protokolle d. Zollkommissionssitzungen vom 1. bis 9. Juni 1922. 95 LLA: Landesregierung an FLReg. Vaduz. Bregenz, 30. 4. 1919. 96 LLA: Landesholzstelle für Vbg. an FLReg. Vaduz. Bregenz, 3. 7. 1919. 97 Landesholzstelle für Vbg. an FLReg. Vaduz. Bregenz, 3. 7. 1919. 99
	        

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