Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

Bauern beschickt worden» war. Ausserdem forderte die Kammer eine Zollbegünstigung für die Ausfuhr von Sägewaren und Bodenteilen aus dem österreichischen Grenzbezirk.88 Die Eingaben der Kammer in Feldkirch wurden erst am 26. Februar 1924 durch den österreichischen Gesandten in Bern in Form einer Notiz übergeben. Das schweizerische Departement Hess im März die F. L. Ge- sandtschaft in Bern wissen, dass zwar das ganze Fürstentum in den kleinen Grenzverkehr miteinbezogen werden könne, der Einfuhrfreiheit einer Reihe von österreichischen Artikeln «von fiskalischen Gesichts- punkten und .... Befürchtungen der Konkurrenzierung nicht zuzustim- men» sei. Die bereits bestehende Zollfreiheit für die Einfuhr täglicher Bedarfsartikel im kleinen Grenzverkehr, sei sowohl, was die Anzahl der begünstigten Warengattungen wie die zollfrei zugelassenen Mengen betreffe, sehr weitgehend und gewinne dadurch für Österreich an Wert, weil die begünstigte Grenzzone auf der Vorarlberger Seite durch den Zollanschluss Liechtensteins an die Schweiz bedeutend erweitert worden sei. Ausserdem wurden die schweizerischen Zollorgane ange- wiesen, dem landwirtschaftlichen Grenzverkehr alle Erleichterungen zu gewähren. Die Regelungen bezüglich des kleinen Grenzverkehrs waren indes- sen bereits am 29. Dezember 192.3 in Schaanwald zwischen den Abge- ordneten Peter Büchel von Mauren, Stefan Wächter von Schaan, dem Regierungssekretäi Ferdinand Nigg aus Vaduz und der Vorarlberger Landesregierung, vertreten durch Polizeirat Dr. Vinzenz Albrecht, abge- schlossen worden. Sie betrafen die Festlegung der Grenzbezirke, der Übergangsstellen und die Vorschriften beim Grenzübertritt — einen gültigen Reisepass mit Sichtvermerk der liechtensteinischen Regierung bzw. Grenzkontrollstelle in Feldkirch auf die Dauer eines Jahres für einen Franken.90 88 LLA: Kammer f. Handel, Gewerbe und Industrie Feldkirch an FLReg. Vaduz. Feldkirch, 26. 11. 1923. 89 LLA: Kopie: Notiz der österr. Gesandtschaft in der Schweiz, ohne Datum. Notiz an die österr. Gesandtschaft in Bern, März 1924. FLGes., Bern an FLReg. Vaduz. Bern, 20. 3. 1924. 90 LLA: FLReg. Vaduz an Grenzkontrollstelle Feldkirch, 31. 12. 1923, Verhand- lungsschrift. 96
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.