Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

zu einem der neun Radfahrervereine, denen die «Begünstigung des zoll- und wertelagsfreien Verkehrs» vom Zolloberamt in Feldkirch einge- räumt worden war. Zu diesen Vereinen gehörten der Radfahrerklub «Edelweiss» in Vaduz, Radfahrerklub «Allheil» in Ruggell, Radfahrerklub «Alpenrose» in Schellenberg, Radfahrerbund Schaan, Radfahrerklub «Gemütlichkeit» in Nendeln, Radfahrerklub in Gamprin, Radfahrerbund in Mauren und der Radfahrerklub «Liechtensteiner Schwalben» in Bendern. Die ungünstigen Erfahrungen, die man beim Zolloberamt mit diesen «unzuverlässigen Organisationen» gemacht hatte — es wurden Mit- gliedskarten willkürlich abgeändert und solche von Angehörigen und Bekannten der Mitglieder verwendet — regten Hofrat Seidler an, der F. L. Regierung den Vorschlag zu machen, einen einzigen strafforgani- sierten Landesverband zu schaffen, um nicht den Vereinen die Begün- stigungen entziehen zu müssen.81 Die Vorwürfe des Zolloberamtes, dass Liechtenstein Vorarlberger Fahrradverbänden nicht dieselben Vergünstigungen gäbe, erreichten auch die Fürstlich Liechtensteinische Gesandtschaft in Wien. Alfred Baldass, fürstlicher Legationsrat, setzte sich vergebens für eine bessere Regelung des «in erster Linie im Interesse der Liechtensteiner» gelege- nen Grenzverkehres ein und verwies auf den Artikel 8, Punkt 2b des Gesetzes vom 1. Dezember 1921 betreffend die Neuregelung der Ein- Aus- und Durchfuhr von Waren. Danach waren Wagen, Pferde und andere Tiere, welche als Bespannung zur Wiederausfuhr von Waren bestimmt waren, eingangsgebührenfrei. Baldass empörte sich, «dass also ein Schieber, der mit seinem Auto durch das Fürstentum rast, die Fussgänger in Gefahr bringt und die Luft mit Staubwolken und Gestank verpestet, nur die Fahrtaxe, aber keine Eingangsgebühr erlegen muss, während ein bescheiden bürgerlicher Radfahrer für sein Velo 10 Fran- ken an der Grenze erlegen muss, weil ein Velo nur 2 Räder hat und daher von den Grenzorganen nicht als «Wagen angesehen wird».82 81 LLA: Zolloberamt Feldkirch an FLReg. Vaduz, Feldkirch, 29. 1. 1923 FLReg. Vaduz an Zolloberamt Feldkirch. Vaduz, 24. 3. 1923. 82 LLA: FLGes. Wien an FLReg. Vaduz. Wien 11. und 28. 2. 1922. 93
	        

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