Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

wieweit sich die Zentralregierung gegenüber dem Eigenwillen der Vor- arlberger durchsetzen» könne, waren nicht unberechtigt, da ihm Bun- deskanzler Karl Renner eingestehen musste, dass nach der neuen Bun- desverfassung die Publizierung eines Staatsvertrages ohne Ratifizierung durch die Volksvertretung, was man bisher unterlassen habe, «nicht recht angängig erscheine».75 Die Veröffentlichung erfolgte tatsächlich erst am 9. März 1921. Um nach Aufhebung des Verbotes des totalen Warengrenzverkehrs nicht mehr ähnliche Schwierigkeiten zu begünstigen, legte die fürstliche Gesandtschaft in Wien der Liechtensteiner Landesregierung nahe, die vorgesehenen Bestätigungen über die Verwendung der Einfuhren aus Vorarlberg strenger zu handhaben.76 Die Klagen der Handels- und Gewerbekammer in Feldkirch über oberflächliche Vorgangsweise seitens der fürstlichen Regierung betref- fend den Eigenbedarf der Einkäufer, zahlbar in österreichischer Wäh- rung, scheinen für einen Fortbestand der Misstände zu sprechen: «Hie- bei drängt sich nicht nur der Kammer, sondern auch den beteiligten Geschäftskreisen die Vermutung auf, dass zum Beispiel die bedeuten- den Mengen von Möbeln und Eisenwaren, welche nach Liechtenstein austreten, den normalen Warenverbrauch des Fürstentums bedeutend übersteigen und zum Teil wenigstens für die Wiederausfuhr bestimmt sein müssen.»77 ' Auch das Liechtensteiner Volksblatt wandte sich gegen solche Tran- sitkäufe, verwahrte sich jedoch gegen den Vorwurf «jüdischen Wuche- rertums». Einmal stünden den Einheimischen keine grösseren Franken- beträge zur Verfügung, auch wollten manche ihre entwerteten Kronen, die zum Teil sauer genug verdient worden seien, doch noch nutzan- wendend anbringen.78 Erfreute sich ab Dezember 1920 der liechtensteinisch-österreichische kleine Grenzverkehr wieder einer weitgehenden Liberalisierung, ver- hielten sich die Schweizer Zollorgane, vor allem auf der Strecke Feld- 75 LLA: FLGes. Wien an FLReg. Vaduz, Wien, 2. 12. 1920. 76 Liechtenstein, E.: S. 152. 77 LLA: Handels- und Gewerbekammer f. Vbg. an FLReg. Vaduz, Feldkirch, 23. 12. 1920. 78 LV, 20. 11. 1920. 91
	        

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